Baby10
Guten Tag Frau Bader, mein errechneter Geburtstermin ist der 3.10.2019 (also seit Ende Dezember 2018 schwanger). Ich habe zum 01.04.2019 eine Gehaltserhöhung erhalten. Es steht eventuell ein individuelles Beschäftigungsverbot an. Wie hoch ist dann das Entgelt während des BV (ich habe die Beiträge zu dem Thema bereits gelesen sowie auch das MuschG, bin mir aber leider immer noch nicht sicher). Ich danke Ihnen, mit besten Grüßen
Hallo, Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne Bv bekommen würden. Liebe Grüße NB
Port
Du bekommst im BV das, was Du auch sonst bekommen würdest. Was ist daran nicht zu verstehen?
mellomania
du erhälst das was du ohne bv bekommst.
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