Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Lohnerhöhung nach Bekanntgabe Schwangerschaft

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Lohnerhöhung nach Bekanntgabe Schwangerschaft

MelanieC80

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Liebe Frau Bader, ich bin seit 1.3.2022 im BV, mein Mutterschutz beginnt erst am 5.5.2022. Ich habe seit Januar 2022 eine Gehaltserhöhung (+200 Euro brutto mtl.). Da ich die Schwangerschaft am 3.1.2022 dem Arbeitgeber gemeldet habe, zieht er als Basis jetzt die Monate Oktober bis Dezember, d.h. die Gehaltserhöhung wird nicht berücksichtigt. Ist das rechtens? Er bezieht sich auf folgende Klausel: Mutterschutzlohn Für die Zeit des bestehenden Beschäftigungsverbots gelten die Bedingungen des § 18 Mutterschutzlohn (MuSchG) Eine Frau, die wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung teilweise oder gar nicht beschäftigt werden darf, erhält von ihrem Arbeitgeber Mutterschutzlohn. Als Mutterschutzlohn wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft gezahlt. . Dies gilt auch, wenn wegen dieses Verbots die Beschäftigung oder die Entlohnungsart wechselt. Uns wurde die Schwangerschaft am 03.01.2022 mitgeteilt. Danke und VG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein. Sie müssen den Lohn bekommen, den Sie ohne BV erhalten würden. Also die dauerhafte Lohnerhöhung. Liebe Grüße NB


mellomania

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Falsch. Wenn es eine dauerhafte Lohnerhöhung ist, greift diese dann regulär. Auch die weiterbezahlung im bv muss so sein, wie wenn du dieses nicht hättest. Mutterschutz läuft auch auf höherem Lohn Schau mal hier


Mitglied inaktiv

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Schaue hier: https://www.advocard.de/streitlotse/arbeit-und-karriere/arbeitsvertrag/mutterschutzlohn-bei-beschaeftigungsverbot-anspruch-und-hoehe/#:~:text=Der%20Mutterschutzlohn%20ist%20die%20Fortzahlung,vom%20Bruttoentgelt%20vor%20der%20Schwangerschaft.


Ani123

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Haben Sie einen wechselnden Lohn? Dann greift zur Berechnung des Lohns die letzten drei Monate vor Beginn des BV. Das wären Oktober, November und Dezember. Beispiel: Sie haben im Oktober 1000€, im November 1200€ und im Dezember 1100€ verdient. Die Beträge werden addiert und durch 3 geteilt, was 1100€ entspricht. Bei gleichbleibenden Lohn bekommen sie im BV das, was sie auch ohne bekommen würden. Beispiel: Sie würden ab Januar 1200€, so bekommen sie das auch in dem Monat und auch in den nächsten Monaten.


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