MelanieC80
Liebe Frau Bader, ich bin seit 1.3.2022 im BV, mein Mutterschutz beginnt erst am 5.5.2022. Ich habe seit Januar 2022 eine Gehaltserhöhung (+200 Euro brutto mtl.). Da ich die Schwangerschaft am 3.1.2022 dem Arbeitgeber gemeldet habe, zieht er als Basis jetzt die Monate Oktober bis Dezember, d.h. die Gehaltserhöhung wird nicht berücksichtigt. Ist das rechtens? Er bezieht sich auf folgende Klausel: Mutterschutzlohn Für die Zeit des bestehenden Beschäftigungsverbots gelten die Bedingungen des § 18 Mutterschutzlohn (MuSchG) Eine Frau, die wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung teilweise oder gar nicht beschäftigt werden darf, erhält von ihrem Arbeitgeber Mutterschutzlohn. Als Mutterschutzlohn wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft gezahlt. . Dies gilt auch, wenn wegen dieses Verbots die Beschäftigung oder die Entlohnungsart wechselt. Uns wurde die Schwangerschaft am 03.01.2022 mitgeteilt. Danke und VG
Hallo, nein. Sie müssen den Lohn bekommen, den Sie ohne BV erhalten würden. Also die dauerhafte Lohnerhöhung. Liebe Grüße NB
mellomania
Falsch. Wenn es eine dauerhafte Lohnerhöhung ist, greift diese dann regulär. Auch die weiterbezahlung im bv muss so sein, wie wenn du dieses nicht hättest. Mutterschutz läuft auch auf höherem Lohn Schau mal hier
Mitglied inaktiv
Schaue hier: https://www.advocard.de/streitlotse/arbeit-und-karriere/arbeitsvertrag/mutterschutzlohn-bei-beschaeftigungsverbot-anspruch-und-hoehe/#:~:text=Der%20Mutterschutzlohn%20ist%20die%20Fortzahlung,vom%20Bruttoentgelt%20vor%20der%20Schwangerschaft.
Ani123
Haben Sie einen wechselnden Lohn? Dann greift zur Berechnung des Lohns die letzten drei Monate vor Beginn des BV. Das wären Oktober, November und Dezember. Beispiel: Sie haben im Oktober 1000€, im November 1200€ und im Dezember 1100€ verdient. Die Beträge werden addiert und durch 3 geteilt, was 1100€ entspricht. Bei gleichbleibenden Lohn bekommen sie im BV das, was sie auch ohne bekommen würden. Beispiel: Sie würden ab Januar 1200€, so bekommen sie das auch in dem Monat und auch in den nächsten Monaten.
Ähnliche Fragen
Hallo ich da mal eine Frage Mein Arbeitgeber hat seid Januar 2012 Lohnerhöungen vorgenommen für alle Mitarbeiter. Ausgenommen Schwangere im Beschäftigungsverbot. Mein Arbeitsvertrag läuft bis Juni 2012, daher jetzt die Frage darf die Firma mich von der Lohnerhöung ausschließen ?? Ich war bereits dort und habe nach meiner Frage wo meine den bli ...
Hallo Frau Bader, Seit dem 22.01.2016 befinde ich mich im generellen beschäftigungsverbot. Der Lohn wird ja aus den letzten drei Monaten berechnet. Ab 1.1.2016 haben wir eine Lohnerhöhung bekommen. Muss die Lohnerhöhung mit berechnet werden? Danke schön im voraus
Guten Tag Frau Bader, mein errechneter Geburtstermin ist der 3.10.2019 (also seit Ende Dezember 2018 schwanger). Ich habe zum 01.04.2019 eine Gehaltserhöhung erhalten. Es steht eventuell ein individuelles Beschäftigungsverbot an. Wie hoch ist dann das Entgelt während des BV (ich habe die Beiträge zu dem Thema bereits gelesen sowie auch das Musch ...
Liebe Frau Bader, ich hoffe sehr das Sie mir weiterhelfen können, da ich durch meinen Arbeitgeber nur schwammige Informationen erhalten. Angenommen, ich Teile meinem Arbeitgeber "heute" mit das ich mich in der 6 SSW befinde, würde dieser mich aufgrund meiner Tätigkeiten direkt in ein Beschäftigungsverbot schicken. Nun stellt sich mir f ...
Hallo Frau Bader Hier kurz meine Situation: Ich bin mit meinem zweiten Kind in der 7Ssw (noch kein mutterpass) und noch in der Elternzeit. Nun steht mit meinem derzeitigen Arbeitgeber ein Vertragsgespräch an da ich meine Elternzeit eher beenden möchte um wieder Gehalt zu bekommen. Zu meinen Fragen: - Ist es rechtens einen Vertrag a ...
Hallo, ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Ich bin in einem Unternehmen, indem man ab Tag 1 der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhält. Aktuell bin ich noch in Elternzeit arbeite aber in Elternzeit-Teilzeit. Wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde, und meine Elternzeit deswegen vorzeitig beende, steht mir dann das Geh ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in einer ambulanten psychosomatischen medizinischen Reha über die DRV. Im Entlassbericht ist voraussichtlich eine Empfehlung für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) vorgesehen. Ich bin schwanger (voraussichtlicher ET: Februar 2026). Ursprünglich wollte ich direkt nach der Reha mit ...
Hallo Frau Bader, ich habe aktuell einen befristeten Arbeitsvertrag, der während meiner Schwangerschaft auslaufen wird. Ich vermute mal, dass ich nicht hochschwanger direkt einen neuen Job finde und erst mal Arbeitslosengeld 1 beantragen muss. 1. Wie würde es dann während des Mutterschutz weitergehen? Bekäme ich dann weiterhin Arbeitsloseng ...
ich bin 31 Jahre alt und in Hessen als Förderschullehrerin verbeamtet. Seit der Geburt meiner Tochter am 21.05.2025 befinde ich mich derzeit in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Frage: Besteht die Möglichkeit, die laufende Elternzeit vorzeitig zu beenden, um wieder in den Dienst zurückzukehren u ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Die letzten 10 Beiträge
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit
- Mutter Kind Einrichtung
- Gehaltseinbuße wegen Beschäftigungsverbot
- Welches Einkommen für Elterngeld
- Gleiches Elterngeld möglich?