Heidi85
Guten Abend Frau Bader, ich habe folgende Fragen: - Ich habe mein erstes Kind im Juli 2018 bekommen. Bis dahin war ich angestellt tätig. Von September 2018 bis Juli 2019 habe ich Elterngeld bezogen. Seit September 2019 habe ich ein Kleingewerbe. Ich erwarte mein zweites Kind im November 2020. Kann ich die Verschiebung des Bemessungszeitraums für die Berechnung des Elterngelds auf das Jahr 2017 beantragen? -Wie viel darf ich während des ElterngeldPlus-Bezuges in meinem Kleingewerbe hinzuverdienen ohne dass das ElterngeldPlus gekürzt wird? Ich hatte mal gelesen, dass man ca. 75% des vorherigen Einkommens hinzuverdienen darf. Stimmt das? - Wie wird der mögliche anrechnungsfreie Hinzuverdienst berechnet? Wird hier ein Durchschnitt der Gewinne aus den letzten Monaten gebildet? Nun ist es nämlich so, dass ich das Kleingewerbe seit September 2019 angemeldet habe. In den ersten Monaten hatte ich nur sehr geringe Gewinne, seit Juni jedoch deutlich höhere Gewinne. Die marginalen Gewinne in den ersten Monaten ziehen den Durchschnittswert deutlich herunter. Somit dürfte ich dann auch viel weniger hinzuverdienen, obwohl ich in den letzten Monaten deutlich höhere Gewinne hatte? Herzlichen Dank für Ihre Mühe vorab! Viele Grüße Heidi
Hallo, 1. Es zählt das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor der Geburt. Jahre, in denen Sie MG oder EG (bis zum 14.Lebensmonat) bezogen haben, können ausgeklammert werden. 2. Nein. Jeder verdienst wird berücksichtigt. Einen Rechner finden Sie bei www.bmfsfj.de 3. Nach dem Gewinn des entsprechenden Bezugsjahres. Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Hallo, Ich bin gerade dabei mein Elterngeldantrag zu stellen und weiß nicht so recht was ich angeben muss bzw. was mir zu steht. Bei mir liegt folgender Fall vor. Bis zur Geburt meines 3. Kindes am 25.08.2021 war ich in Elternzeit für mein 2.Kind. Die Elternzeit habe ich zum Beginn des Mutterschutzes unterbrochen um den Arbeitgeberanteil zu erha ...
Sehr geehrte Frau Bader, angenommen eine Frau hat nun die Situation, dass Sie im ALG I Bezug (im Anschluss an Krankengeldzug) nun schwanger geworden ist. Wie verhält es sich nun mit den Elterngeld Leistungen? Stehen Ihr nur das Mindestelterngeld in Höhe von 300€ / Monat zu, wenn Sie im gesamten Bemessungszeitraum von 12 Monaten vor Geburt des K ...
Sehr geehrte Frau Bader, im Juli 2023 ist meine Tochter zur Welt gekommen. Neben Elterngeldplus habe ich auch einen Minijob, welcher nicht auf mein Elterngeldplus in Höhe von 450 Euro angerechnet wird. Für mich haben sich weitere Nebenberufliche Tätigkeiten ergeben, sodass ich überlege ein Kleingewerbe anzumelden. Würde sich das eh ...
Guten Tag Ich habe eine Frage .. kurz zu meiner Situation: ich bin derzeit schwanger und in Mutterschutz. Davor war ich im Beschäftigungsverbot. Ich habe vor das Elterngeld zu splitten - 6 Monate Basis und 12 Monate Elterngeld plus. Beim Elterngeld plus würde ich gerne 12 Stunden wöchentlich Teilzeit arbeiten. Nach dem Elterngeld Bezug würde i ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe im Dezember 2023 unseren Sohn bekommen. Das letzte Elterngeld wird mir im November ausbezahlt. Ich möchte mich mit einem Kleingewerbe selbständig machen. Wir möchten noch ein 2. Kind. Die Frage ist: Wann muss ich das Gewerbe anmelden, so dass es für die Berechnung des Elterngeldes beim zweiten Kind noch das Geh ...
Ich plane ab dem 9. Lebensmonat meines Kindes ein Kleingewerbe anzumelden. Ich bekomme bis 13.11.24 Elterngeld (12 Monate). Welche Nachweise muss ich dann erbringen. Die Lohnsteuer wird dann ja erst im Januar gemacht und da fallen ja der halbe November und Dezember noch dazu ( wo ich nochmal mehr verdienen werde)
Hallo Frau Bader, Und zwar geht es darum, Ich war unter Vetrag bis März 2022 und meine Tochter ist im April 2022 geboren. Ich habe regulär Elterngeld bezogen für ein Jahr bis April 2023. Seit meinem Mutterschutz habe ich auch nicht mehr gearbeitet. nun bekommen wir unseren Sohn ET07.01.2025 und wollte gerne den Elterngeld Trick ausprobie ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin selbstständig und bekomme während meines Mutterschutzes Krankengeld von meiner KK (ich bin freiwillig versichert). Sowohl vor, als auch nach der Geburt werde ich aber noch Geld aus dem 1. und 2. Quartal 2025 erhalten. Führt dies zu einer Kürzung, bzw. einer Streichung des Krankengeldes? Ab der Zeit des Muttersch ...
Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ? Danke und viele Grüße
Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ? Danke und viele Grüße