Guten Tag Fr. Bader,
Kann der AG die Herausgabe der LSK (zum Zwecke einer Teilzeitarbeit auf max. 30-Std.-Basis bei einem anderen AG - weil der momentane eine Ersatzkraft, die er eingestellt hat nicht kurzfristig entlassen kann)verweigern?
D.h. man stünde dann "zwangseise" ohne Einkunftsmöglichkeit da???
Vielen Dank im Voraus
Andrea Grunow
Mitglied inaktiv - 22.08.2003, 14:09
Antwort auf:
Herausgabe der LSK
HAllo,
wenn er gefragt wurde und zugestimmt hat, kann er nicht.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.08.2003
Antwort auf:
Herausgabe der LSK
Kann er verweigern denn Du darfst ohne seine Zustimmung nicht bei einem anderen AG arbeiten!
Mitglied inaktiv - 22.08.2003, 14:42
Antwort auf:
Herausgabe der LSK
Guten Tag Fr.Bader,
Sie schreiben: "wenn er gefragt wurde und zugestimmt hat, kann er nicht"
d.h., er kann auch seine Zustimmung verweigern und den AG ohne Einkommen "sitzen lassen". Sozusagen als "Strafe" daür, dass er EZ genommen hat....
Gruss und vielen Dank
Andrea Grunow
Mitglied inaktiv - 22.08.2003, 20:53
Antwort auf:
Herausgabe der LSK
Aber Du kannst eine zweite LStK beantragen, die hat halt dann die StKl. 6...
Aber zustimmen muß er trotzdem, darf diese aber nur wg. objektiver Gründe verweigern (z. B. geplante Tätigkeit in Konkurrenzunternehmen).
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 22.08.2003, 21:54
Antwort auf:
Herausgabe der LSK
Klasse, danke!
muss ich das dann schriftlich vom AG haben, bei Beantragung..(das er die herausgabe aus einem bestimmten Grund verweigert - Tätigkeit bei Konkurrenz ist eigentlich nicht geplant - )... oder kann er "einfach so" zum FA gehen??
Andrea
Mitglied inaktiv - 23.08.2003, 08:04