Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe von meiner Nachsorgehebamme nun nach über 1 Jahr erst die Rechnung bekommen. Ist das noch zulässig oder verjährt sowas? Danke.
Hallo, verjährt in drei Jahren ab Ende des Jahren (private Rechnung) Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Wann beginnt die Verjährungsfrist bei Rechnungen von Hebammen? Unter Verjährung versteht man den Zeitraum, nach dem ein Rechnungsempfänger die Begleichung einer Rechnung verweigern kann. - Privatrechnungen: Die Verjährung wurde in der Neufassung des BGB seit 1.1.2002 neu geregelt. Sie beträgt drei Jahre und beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Leistung erbracht wurde. (Die neue Verjährungsfrist gilt für alle Ansprüche, die am 1.1.2002 bestanden und noch nicht verjährt sind. Im alten Recht bis 31.12.2001 betrug die Verjährungsfrist für Privatrechnungen nur zwei Jahre.) - Kassenrechnungen: Die Verjährungsfrist beträgt vier Jahre gemäß Urteil des Bundessozialgerichts vom 12.5.2005, Aktenzeichen B 3 KR 32/04 R Es ist unerheblich, wann die Rechnung erstellt wurde, es zählt stets das Leistungsdatum. Die Verjährungsfrist kann unterbrochen werden durch - ein gerichtliches Mahnverfahren oder - Teilzahlungen oder - Anerkennung
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