Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Haushaltshilfe nach Kaiserschnitt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Haushaltshilfe nach Kaiserschnitt

Vanessa1984

Hallo Frau Bader,  unsere 3. Tochter kommt Mitte Februar 2025 zur Welt. Da die beiden vorherigen Kaiserschnitte waren ist klar, dass die 3. Geburt auch ein Kaiserschnitt wird.  Aus der Vergangenheit weiß ich, dass ich anfangs nicht sehr belastbar sein werde aufgrund der Schmerzen usw.  Nun habe ich gelesen, dass man evtl. eine Haushaltshilfe beantragen kann. Kann man dafür auch den Ehemann einsetzen? Wenn ja für welchen Zeitraum wird soetwas in der Regel genehmigt? Wieviel % vom Gehalt bekommt man hin dann ersetzt? Elternzeit würde er dann evtl erst später nehmen.  vielen dank  Vanessa 


Hallo,  es gibt einen Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn mind ein Kind unter 12 im Haushalt lebt, das niemand anderes betreuen kann.  Je nach Krankenversicherung kann das auch der Ehemann sein.  Liebe Grüße NB 


Tobiasmama

Hallo. Am besten fragst du bei deiner Krankenkasse nach. Soweit ich weiß kann eine Haushaltshilfe beantragt werden, wenn es mind. 1 Kind unter 12J. im Haushalt gibt. Man kann auch den Ehemann einsetzen, die Kasse zahlt aber nur für die Zeit in der die Kinder nicht anderweitig ( KiGa/Schule) betreut werden.


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