Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rectusdiastase und Nabelbruch OP/Haushaltshilfe

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Rectusdiastase und Nabelbruch OP/Haushaltshilfe

Lisa170289

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Hallo Frau Bader, Ich habe dieses Jahr eine größere OP vor mir. Aktuell bin ich bis August in Elternzeit (seit Januar 24).Nach der OP muss ich mich sehr schonen und bin auf Hilfe angewiesen. Kann ich mich trotz Elternzeit krank schreiben lassen um eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse zu erhalten? Ich betreue die Kinder tagsüber zum größten Teil.  Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Mit einer in der Regel externen Haushaltshilfe unterstützt die Krankenkasse Familien mit Kindern unter zwölf Jahren, wenn beispielsweise die Mutter wegen eines Krankenhausaufenthalts die Kinder nicht mehr versorgen kann. In ihren Satzungen können die Krankenkassen weitergehende Leistungen vorsehen, etwa für eine Erholungsphase nach dem Krankenhausaufenthalt. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen häuslicher Krankenpflege, Mütter- (genesungs-)kur oder einer Vorsorge- bzw. Rehabilitationskur die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Bei beiden Varianten ist ferner Voraussetzung, dass eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Weiter kann die Satzung bestimmen, dass die Krankenkasse in anderen als den genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Als Haushaltshilfe stellt die Krankenkasse eine Ersatzkraft; sofern dies nicht möglich oder zweckmäßig ist, werden die Kosten für eine selbstbeschaffte Ersatzkraft in angemessener Höhe erstattet. Eine Erstattung erfolgt nicht für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad. Ersatzkräfte stellen u.a. - auch für nicht versicherte Personen - die Sozialen Dienste und Sozialstationen (§§ 38, 132 Sozialgesetzbuch V.). Statt einer Haushaltshilfe von außen kann die Kasse bei vergleichbaren Kosten auch Angehörigen, insbesondere dem Ehemann, den Verdienstausfall erstatten. Ob das auch mit nichtehelichen Vätern klappt, hängt von der Kasse ab! Liebe Grüße NB


Kolkrabe

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Der Arzt verordnet die Haushaltshilfe, Deine Krankenkasse prüft die Voraussetzungen und genehmigt dann diese ggf. Auch kann der Ehemann die Haushaltshilfe sein, er erhält dann den Verdienstausfall. Am Besten informierst Du Dich telefonisch bei Deiner Krankenkasse.  Alles Gute & schnelle Genesung wünsch ich Dir!  


Alleinerziehend.123

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Liebe Lisa, nicht rechtlich, rein praktisch: Ich brauchte vor einiger Zeit auch einmal Hilfe. Hilfe im Haushalt, mit den Kindern. Der Arzt hatte 8 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche verordnet. Ich musste allerlei Unterlagen ausfüllen, begründen, darlegen, wann ich wie Hilfe brauche. Das war ziemlich aufwändig. Daher möchte ich dir empfehlen, dir schon im Vorfeld zu überlegen, wie du die Hilfe idealerweise für dich einsetzen möchtest. Ich war alleinerziehend und brauchte mit allem und für alles Hilfe. Anziehen, Haare waschen, duschen, einkaufen, kochen, sauber machen, Wäsche waschen, Kinder abholen. Schlussendlich wurden an 5 Tagen die Woche 4 Stunden genehmigt. Wie die dann genutzt wurden, war der KK egal. Ich hatte mir dann richtig einen Plan erstellt, was wir wann wie machen, damit alles funktionierte. Begründet hatten wir den Antrag damals vor allem mit den Kindern. Es gibt da verschiedene Paragraphen im SGB.  Bei mir war es damals so, dass es für den Pflegedienst entscheidend darauf ankam, nach welchem Paragraphen die Hilfe genehmigt wurde. Da ich keine medizinische Hilfe benötigte (zB Spritzen geben, Verbände wechseln und dgl.), war es erheblich wegen der Zeit. Wie gesagt, am Besten auf die Kinder abstellen. Bei mir war es damals vor allem schwierig, einen Pflegedienst zu finden, der die zeitlichen Kapazitäten hatte, 4 Stunden am Tag bei mir zu sein. Ob 1 x 4 Stunden oder 2 x 2 Stunden. Die meisten schaffen nur 2 x 20 Minuten für waschen und anziehen etc. Was habe ich mir die Ohren wund telefoniert und Finger Wind getippt. Daher möchte ich dir raten, frühzeitig rumzufragen, wer dich betreuen könnte. Lasse dir Absagen unbedingt kurz schriftlich geben und sammle sie. Bei vielen Absagen schließen Krankenkassen ggf. individuelle Vereinbarungen mit dem Pflegedienst und oder suchen mit dir nach Lösungen. Sei nicht besorgt, das klappt schon alles, aber kümmere dich rechtzeitig im Vorfeld, wo es doch planbar scheint. Damit du dann auch wirklich sicher Hilfe hast. Alles Gute für dich!


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