Frage: Haushaltshilfe

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 21 SSW und vor knapp 4 Wochen habe ich einen hohe Blasensprung. Erstmal war ich 12 Tage im KH stationär, danach dürfte ich entlassen werden, unter Verordnungen strenge Bettruhe. Ich darf nur zur Toilette aufstehen. Ich lebe mit meinem Ehemann und 2,5 jährigen Tochter in einem Haushalt. Mein Mann arbeitet Vollzeit und meine Tochter soll nächste Woche Eingewöhnung in der Kita anfangen. Lauf meiner Frauenärztin ich habe Recht auf eine Haushaltshilfe. Der Antrag würde fertig gemacht und letzte Woche bei der KK abgegeben. Heute bekam ich einen Anruf von KK, mit der Aussage, dass ich keinen Anspruch auf Haushaltshilfe habe. Mein Mann soll nach der Arbeit sich um den ganzen Haushalt kümmern. Das einzige was mir zusteht ist eine Person, die meine Tochter in die Kita bringen und abholen kann. Jedoch es ist unmöglich jemanden zu finden, der nur für diese halbe Stunde am Tag zuständig wird. Also letzendlich sollen wir es selber schaffen. Stimmt es, dass ich während mein Mann und meine Tochter nicht zu Hause sind, keinen Anspruch auf Haushaltshilfe habe? Ich kenne es so, dass wenn einer nur liegen muss, kommt jemand von außen und kümmert sich um den Haushalt, geht eventuell einkaufen usw. Ich bedanke mich für Ihre Antwort schon im Voraus.

von Karolcia2a am 07.08.2023, 12:59



Antwort auf: Haushaltshilfe

Hallo, Mit einer in der Regel externen Haushaltshilfe unterstützt die Krankenkasse Familien mit Kindern unter zwölf Jahren, wenn beispielsweise die Mutter wegen eines Krankenhausaufenthalts die Kinder nicht mehr versorgen kann. In ihren Satzungen können die Krankenkassen weitergehende Leistungen vorsehen, etwa für eine Erholungsphase nach dem Krankenhausaufenthalt. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen häuslicher Krankenpflege, Mütter- (genesungs-)kur oder einer Vorsorge- bzw. Rehabilitationskur die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Bei beiden Varianten ist ferner Voraussetzung, dass eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Weiter kann die Satzung bestimmen, dass die Krankenkasse in anderen als den genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Als Haushaltshilfe stellt die Krankenkasse eine Ersatzkraft; sofern dies nicht möglich oder zweckmäßig ist, werden die Kosten für eine selbstbeschaffte Ersatzkraft in angemessener Höhe erstattet. Eine Erstattung erfolgt nicht für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad. Ersatzkräfte stellen u.a. - auch für nicht versicherte Personen - die Sozialen Dienste und Sozialstationen (§§ 38, 132 Sozialgesetzbuch V.). Statt einer Haushaltshilfe von außen kann die Kasse bei vergleichbaren Kosten auch Angehörigen, insbesondere dem Ehemann, den Verdienstausfall erstatten. Ob das auch mit nichtehelichen Vätern klappt, hängt von der Kasse ab! Ansonsten kann man bis zu fünf Tage über § 616 BGB geltend machen. Das ist aber nachrangig und kann vertraglich ausgeschlossen werden. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.08.2023



Antwort auf: Haushaltshilfe

Sie haben Anspruch auf eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse für die Zeit in der ihre Tochter zu Hause ist und ihr Mann nicht da ist. Das entspricht dem Zeitraum, falls ihr Mann das zu Hause verlässt bevor das Kind zur Kita kann und wenn das Kind nach der Kita wieder zu Hause ist bis ihr Mann wieder da ist. Von wann bis wann ist ihr Mann beruflich außer Haus? Handelt es sich nur um die halbe Stunde vor und nach der Kita wo sie mit ihrer Tochter alleine sind? Von wann bis wann ist ihre Tochter in der Kita. Besteht die Möglichkeit die Zeiten zu erhöhen, so dass ihr Mann das Kind zur Kita bringen und/oder abholen kann? Wenn ja sollten sie mit der Kita sprechen und hoffen, dass das klappt. Damit wäre die Kita eine Beständigkeit für ihre Tochter. Wenn eine Erweiterung der Zeiten nicht möglich ist kann ihr Mann als Haushaltshilfe von der Krankenkasse aus tätig werden. Gerade wenn es sich nur um eine halbe Stunde vor und nach der Kita handelt wäre das eine Möglichkeit. Je nach Beruf ist die Reduzierung um eine Stunde gut möglich. Der Arbeitgeber kann da nicht gegen sprechen und ihr Mann würde Geld von der Krankenkasse bekommen. Für die Zeit der Eingewöhnung hat ihr Kind bereits den Anspruch die gebuchte Zeit betreut zu werden. Daher haben sie für die Kitazeit keinen Anspruch auf eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse. Ich bin für eine Eingewöhnung. Sie können diese nicht machen. Daher muss es jemand anderes übernehmen. Am besten wäre es wenn ihr Mann das macht. Wie machen sie es aktuell? Ist ihr Mann zu Hause? Den Haushalt wird wohl ihr Mann übernehmen müssen.

von Ani123 am 07.08.2023, 22:27



Antwort auf: Haushaltshilfe

Mein Mann arbeitet Vollzeit und ist 9 Std außer Haus. Unsere Tochter soll erst nächste Woche die Eingewöhnung starten. Warum habe ich keinen Anspruch auf die Haushaltshilfe, während mein Mann und meine Tochter außer Haus sind? Ich muss nur liegen. Wie soll ich es schaffen alleine mir was zum Essen zu vorbereiten oder eventuell einkaufen gehen? Natürlich nach der Arbeit macht mein Mann vieles, aber in der Situation ist es nötig eine Hilfe von außen zu bekommen.

von Karolcia2a am 08.08.2023, 11:59



Antwort auf: Haushaltshilfe

Das was du da aber benötigst, ist keine Haushaltshilfe sondern eine Pflegekraft. Deinem Mann ist eben zumutbar, das er nach der Arbeit Haushalt macht, einkaufen geht, Essen kocht. Oder Lieferdienst ua nutzt. Er kann dir Essen und Getränke ans Bett stellen. Vielleicht hast du Freunde, Familie, Nachbarn welche euch etwas unterstützen können. davon ab würde ich schon sagen, alleine wegen der Eingewöhnung sollte dein Mann Urlaub nehmen. Ihr könnt doch nicht euer Kind morgens abgeben und dann erst nachmittags wieder abholen ohne das es vorher eingewöhnt wurde. Das sind doch fremde Personen im KiGa für euer Kind. ich drücke die Daumen das ihr da eine Lösung findet.

von Neverland am 08.08.2023, 12:14



Antwort auf: Haushaltshilfe

Hallo, ich verstehe deine Nöte und Sorgen. Wichtig ist ja, dass ihr schnell eine Lösung findet. Vielleicht hat die Gynäkologin den Antrag nicht ganz richtig ausgefüllt oder begründet oder womöglich auf den falschen Paragraphen gesetzt, es gibt da verschiedene Möglichkeiten? Es gibt den Sozialverband Deutschland (SoVD), der in allen Fragen rund um die Sozialversicherung berät und bei der Antragstellung (inkl. Widerspruch und ggf. Klage) hilft. Allerdings muss man dafür Mitglied sein. Das kostet aber nicht allzu viel (ich meine, 60€/Jahr). Gleich nach Aufnahme kann die Beratung stattfinden. Dort wurde mir einmal sehr weitergeholfen, Gottseidank. Vielleicht ist das ja auch eine Option für dich? Die Mitgliedschaft kannst du ja ggf. gleich wieder kündigen (Jahresmitgliedschaft). Und das Jugendamt? Können die womöglich kurzfristig Hilfestellung leisten? Jedenfalls musst du unterscheiden: Hilfe, die du brauchst (Körperpflege, passive Bewegung durch Physiotherapeuten?, Versorgung), Hilfe, die das Kind braucht (Wege zum Kindergarten, Eingewöhnung, evtl. weitere Betreuung), allgemeine Hilfe (Haushalt, Einkäufe). Die Hilfen müssen unterschiedlich begründet werden. Soweit ich weiß, genehmigen die Kassen eher Hilfen für das Kind als für dich selbst, das wären dann für dich selbst im Zweifel „nur“ max. 2 x 20 Minuten am Tag für dich morgens und abends, das Übliche für Pflege etc. (Grundpflege). Was ist mit Essen auf Rädern? Und: hast du schon herumtelefoniert, ob du einen Pflegedienst findet, der in deinen gewünschten Umfang Zeit hätte? Mache das unbedingt parallel zum Antrag. In der Regel musst du im Antrag den Dienst bereits angeben. Und wenn nicht, erst einmal einen finden, der entsprechende Kapazitäten hat. Absagen unbedingt schriftlich geben lassen, für die Krankenkasse, falls du einen Dienst finden solltest, der eigentlich keine SGB-V-Zulassung hat, damit die KK da ggf. eine Ausnahme machen darf. Achtung, schon einmal als Vorwarnung: in der Regel werden solche Hilfen immer für vier Wochen genehmigt. Dann müsstest du dich rechtzeitig kümmern, wenn du Verlängerung brauchen solltest. Viel Glück und verliere nicht den Mut. M.

von Alleinerziehend.123 am 09.08.2023, 23:49



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