Mitglied inaktiv
Hallo, aufgrund meiner Erkrankung in der Schwangerschaft (Gestose, Diabetes) habe ich eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse bewilligt bekommen. Pro Tag soll ich eine Zuzahlung von 9 Euro leisten. Nun habe ich gelesen, dass Zuzahlungen für Haushaltshilfen aus Anlass von Schwangerschaft und Entbindung entfallen. Bei Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung ist keine Zuzahlung zu leisten, da § 199 RVO nicht geändert wurde. Kann ich Einspruch einlegen oder hat die Krankenkasse Recht ? Vielen Dank für Ihre Antwort Sothom
HAlo, sind Sie gesetzl. versichert? Dann habe ich auf der Seite www.aok.de folgendes gefunden: Haushaltshilfe Für die Haushaltshilfe beträgt die Zuzahlung 10% der täglichen Gesamtkosten für jeden Kalendertag. Sie zahlen mindestens 5 EUR und höchstens 10 EUR pro Kalendertag, allerdings nicht mehr als die tägliche Kassenleistung für die Haushaltshilfe. Bei Haushaltshilfe im Rahmen der Schwangerschaft und der Entbindung ist keine Zuzahlung zu entrichten. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
hallo,also ich hab vor 8 monaten Zwillinge bekommen per Kaiserschnitt und auch noch 6 Wochen zu früh und in so fern stand mir schon eine HHH zu,das war auch gar keinProblem,aber ich mußte auch einen ganz kleinen Teil selbst bezahlen.Aber das hab ich der HHH natürlich weniger gezahlt.Weil ich angeben mußte wieviel ich der HHH stundenlohn bezahlen und die KK hat mir dann das Geld überwiesen,so das ich es dann der HHH bezahlen konnte.Bei mir war meine HHH allerdings meine Schwägerin und deswegen kein Problem mit der Bezahlung der machte es nichts aus ob sie nun ein paar euros mehr oder weniger kriegt.Weil du kannst eben auch Familienangehörige oder Freunde oder ganz Fremde Leute dafür nehmen. LG Daniela
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