mickeymaus
hallo, ich bin schwanger und dummerweise in der situation, viel viel liegen zu müssen. zur unterstützung meines haushaltes und der kinderbetreuung, wäre meine krankenkasse bereit, mir (aufgrund einer erklärung meiner gyn) eine haushaltshilfe zu stellen, bzw die kosten zu übernehmen. dazu konkret eine frage (und ich hoffe, sie können mir diese beantowrten?!): eine bekannte (nicht verwandte!) , die ich gut aus der vergangenheit kenne, würde den "job" gerne machen. natürlich ist dieser ´hochoffiziell´und so solls jnatürlich auch sein...diese bekannte hat allerdings einen minijob (400EUro) und ist sich nun nicht sicher, inwieweit sie noch eine tätigkeit annehmen kann, darf oder sollte, da uns beiden nicht klar ist, ob überhaupt etwas von ihrer "arbeit" bei mir als haushaltshilfe übrig bleiben würde (wg sozialabgaben, krankenkasse usw) ich hoffe, sie können mir hier weiterhelfen, oder mir sagen, wer mir bei diesem anliegen helfen könnte, denn ich vertraue dieser bekannten und würde ihr das geld echt "gönnen". ich hätte sie einfach lieber im haus als ständig wechselnde kräfte irgendeines pflegedienstes zum beispiel...(auch im sinne meines 4jährigen kindes) vielen dank und herzliche grüsse mm
Hallo, Werden mehrere Minijobs bis 400 € mtl. ausgeübt, dann sind diese für die Beurteilung der Versicherungspflicht zusammen zu rechen. Wird insgesamt der Betrag von 400 € überschritten, dann sind alle Minijobs versicherungspflichtig. Die beteiligten Arbeitgeber haben die entsprechenden Arbeitnehmeranteile vom Lohn einzubehalten und mit ihrem Arbeitgeberanteil an die Einzugsstelle abzuführen. Besteht durch die Zusammenrechnung von zwei Minijobs Versicherungspflicht und wird eine weitere geringfügig entlohnte Beschäftigung aufgenommen, dann besteht auch für diesen Minijob Versicherungspflicht. Liebe Grüsse, NB
Ähnliche Fragen
Hallo, aufgrund meiner Erkrankung in der Schwangerschaft (Gestose, Diabetes) habe ich eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse bewilligt bekommen. Pro Tag soll ich eine Zuzahlung von 9 Euro leisten. Nun habe ich gelesen, dass Zuzahlungen für Haushaltshilfen aus Anlass von Schwangerschaft und Entbindung entfallen. Bei Haushaltshilfe wegen S ...
Hallo Frau Bader, mir wurde von der Krankenkasse eine Haushaltshilfe für 8 Stunden täglich während der Schwangerschaft bewilligt. Nun würde gerne eine Freundin den "Dienst" übernehmen. Wie wird dieser Verdienst abgerechnet, da meine Freundin auf 160-Euro bereits woanders beschäftigt ist. Muß sie evtl. Steuern zahlen oder mit sonstigen Abzüge rec ...
wir denken über ein weiteres kind nach. haben bereits 2 kleinkinder (3 jahre und 18 monate) da ich wieder ine risikoschwangerschaft erwarten tue werde ich wenn ich pech haben auch wieder ins kh müssen. Mein mann ist berufstätig mit unter 12 stunden auch nachts und auch mal 18 stunden. Heisst meine Kinder müssen dann betreut werden leider durch ei ...
Hallo Ich habe aufgrund meiner Schwangerschaft eine haushaltshilfe von der Krankenkasse für 2,5 Monate und 8 Stunden am Tag genehmigt bekommen. Meine Freundin wird das übernehmen. Ich werde ca. 1700 Euro im Monat von der Krankenkasse bekommen und das an meine Freundin weitergeben. Wer muss jetzt was wo angeben? Also steuererklärung usw. Ich wä ...
Sehr geehrte Frau Bader, mir wurde in der Schwangerschaft Bettruhe verordnet, daher kann ich meine Tochter nicht mehr in die Schule bringen und abholen sowie den Haushalt machen. Ich möchte gern bei der Krankenkasse eine Haushaltshilfe beantragen bzw. dass die Krankenkasse den Verdienstausfall meines Mannes bezahlt (er macht eine Ausbildung). ...
ich bin 31 Jahre alt und in Hessen als Förderschullehrerin verbeamtet. Seit der Geburt meiner Tochter am 21.05.2025 befinde ich mich derzeit in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Frage: Besteht die Möglichkeit, die laufende Elternzeit vorzeitig zu beenden, um wieder in den Dienst zurückzukehren u ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Guten Tag Frau Bader, Meine Situation ist wie folgt: ich bin mit Kind 2 bis zum 8.10.26 in Elternzeit. So jetzt habe ich mit meinem AG besprochen das ich zum 1.6.26 Teilzeit in Elternzeit für max. 32 Stunden die Woche arbeiten kommen möchte. Diese würden sich aufteilen in 1-2 Nachtdienste pro Woche und die anderen Stunden Tagsüber im Tag Dienst. (I ...
Mal eine Frage leider wurde ich zum 31.12.25 gekündigt . Nun habe ich bis jetzt auch noch nichts neues gefunden und habe jetzt vor kurzem Positiv getest und warte auf mein Frauenarzttermin im Februar. Ich habe mich in der Produktion beworben(schon bevor ich positiv getest habe)und in einer HNO Praxis(weil ich mfa gelernt habe)Zum Vorstellungsgesprä ...
Guten Tag, kurze Infos zu meiner Situation: Ich bin Erzieherin und somit ab Schwangerschaftsverkündung bei meinem Arbeitgeber sofort ins Beschäftigungsverbot gekommen. Habe weiterhin mein Geld bekommen währenddessen und Elterngeld Plus beziehe ich nun während der Elternzeit. Diese endet im April 2027. Ich bin aktuell unverheiratet,sprich in Steuerk ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elternzeit /Elterngeld Kinder im Ausland(Kroatien)
- Zweite Kind gehalt
- Schwanger und neuer Job
- Teilzeit in Elternzeit
- Familienversicherung weiterhin möglich
- Ratlos Arbeit
- Vergebung Nachname
- Resturlaub nach Elternzeit; vor Elternzeit Vollzeit, danach Teilzeit
- Kleingewerbe das nur Verlust macht - Elterngeld
- Frage zu Berechnung Elterngeld