Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

haushaltshilfe schwangerschaft

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: haushaltshilfe schwangerschaft

mickeymaus

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hallo, ich bin schwanger und dummerweise in der situation, viel viel liegen zu müssen. zur unterstützung meines haushaltes und der kinderbetreuung, wäre meine krankenkasse bereit, mir (aufgrund einer erklärung meiner gyn) eine haushaltshilfe zu stellen, bzw die kosten zu übernehmen. dazu konkret eine frage (und ich hoffe, sie können mir diese beantowrten?!): eine bekannte (nicht verwandte!) , die ich gut aus der vergangenheit kenne, würde den "job" gerne machen. natürlich ist dieser ´hochoffiziell´und so solls jnatürlich auch sein...diese bekannte hat allerdings einen minijob (400EUro) und ist sich nun nicht sicher, inwieweit sie noch eine tätigkeit annehmen kann, darf oder sollte, da uns beiden nicht klar ist, ob überhaupt etwas von ihrer "arbeit" bei mir als haushaltshilfe übrig bleiben würde (wg sozialabgaben, krankenkasse usw) ich hoffe, sie können mir hier weiterhelfen, oder mir sagen, wer mir bei diesem anliegen helfen könnte, denn ich vertraue dieser bekannten und würde ihr das geld echt "gönnen". ich hätte sie einfach lieber im haus als ständig wechselnde kräfte irgendeines pflegedienstes zum beispiel...(auch im sinne meines 4jährigen kindes) vielen dank und herzliche grüsse mm


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Werden mehrere Minijobs bis 400 € mtl. ausgeübt, dann sind diese für die Beurteilung der Versicherungspflicht zusammen zu rechen. Wird insgesamt der Betrag von 400 € überschritten, dann sind alle Minijobs versicherungspflichtig. Die beteiligten Arbeitgeber haben die entsprechenden Arbeitnehmeranteile vom Lohn einzubehalten und mit ihrem Arbeitgeberanteil an die Einzugsstelle abzuführen. Besteht durch die Zusammenrechnung von zwei Minijobs Versicherungspflicht und wird eine weitere geringfügig entlohnte Beschäftigung aufgenommen, dann besteht auch für diesen Minijob Versicherungspflicht. Liebe Grüsse, NB


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