melle_1993
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe aktuell einen Hauptjob mit 100% Bürotätigkeit (40 Stunden Woche) und einen Minijob im Einzelhandel (10 Stunden in der Woche). Nun bin ich schwanger und habe dies meinem Arbeitgeber im Minijob auch schon mitgeteilt, da ich meine eigentliche Aufgabe dort zum Teil nicht mehr ausüben kann (schweres heben usw.). Da ich ja nur 90 Stunden in der Doppelwoche arbeiten darf, würden noch 10 Stunden in 2 Wochen für meinen Minijob übrig bleiben, den ich dann Samstags tätigen müsste aufgrund der täglichen Arbeistzeit. Die Personalabteilung bei meinem MInijob meinte dann, dass die dann den Vertrag anpassen würde von 10h in der Woche auf 5h in der Woche, da ich ja nur die 5h in der Woche arbeiten darf. Somit würde ich in Zukunft ja dann auch nur die 5h pro Woche bezahlt bekommen und ich hätte auch kein Recht, dass mir die Differenz des Gehaltes, dass mir dann fehlt ausbezahlt zu bekommen. Die würden den Vertrag dann bis zum Beginn meines Mutterschutzes so laufen lassen und danach wäre das Arbeitsverhältnis quasi beendet. Ist so etwas rechtens oder wie verhält sich das? Ich war oder bin eigentlich der Meinung, dass mir die fehlende Differenz dann trotzdem bezahlt werden müssten oder falls ich ein komplettes Beschäftgungsverbot bekommen würde, mir der Lohnausfall auch im Minijob trotzdem weiterbezahlt werden müsste genau so wie während des Mutterschutzes auch. Vielen lieben Dank schonmal im Voraus. Melina H.
Hallo, Sie werfen hier 2 Dinge durcheinander. Zum einen muss der Arbeitgeber im Minijob klären, ob ersSie umsetzen kann, zB an die Kasse. Ansonsten muss ein (teilweises) Beschäftigungsverbot estellet werden. Jnabhängig davon dürfen Sie im Schnitt 90 Stunden in der Doppelwoche arbeiten. Hier müssen die AGs eine einvernehmliche Lösung finden. Lohneinbußen dürfen Sie dadurch nicht haben. Liebe Grüße NB
3wildehühner
Das ist ein wenig kompliziert! Wer vor der Schwangerschaft mehr als 8,5 Stunden täglich bzw. mehr als 90 Stunden in 2 Wochen gearbeitet hat, muss die Arbeitszeit entsprechend reduzieren. Dabei müssen sich beide Arbeitgeber aber miteinander absprechen, bei welchem Arbeitgeber und in welcher Weise die Arbeitszeit verringert wird. Möglicherweise sind diesbzüglich irgendwelche konkrete Vereinbarungen in den Arbeitsverträgen festgeschrieben. Aus dem Mutterschutzgesetz und dem Arbeitszeitgesetz ergibt sich keine Vorgabe, welcher Arbeitsplatz vorrangig ist.. Deshalb kannst nicht einfach sagen, dass du nur im Minijob deine Zeiten reduzierst. Auch wenn du Arbeiten, die du bisher ausgeführt hast, nicht mehr machen darfst, kann auch der Arbeitgeber des Minijobs dir andere, mutterschutzkonforme Arbeiten zuweisen. Duerhälst allerdings dennoch weiter deinen normalen Lohn, der dem Arbeitgeber nach der U2-Umlage erstattet wird. Du muss also keinen Vertrag unterschreiben, Dassault deine Stunden im Mini-Job reduziert. Aber deine Arbeitgeber müssen sich absprechen.
KielSprotte
Du darfst auch unschwanger nicht dauerhaft 50 Stunden/Woche arbeiten.
Neverland
Problematisch ist, das du auch ohne Schwangerschaft bereits gegen den Arbeitsschutz verstößt. Wissen beide AG von einander und auch über den Umfang?
melle_1993
Es sind nicht ganz 50. Sind immer 48. Hab im Hauptjob 38h/Woche und nicht ganz 40. Und 48h pro Woche darf man laut Gesetz ja glaube ich arbeiten.
melle_1993
Vielen Dank für die Antwort :) muss mich korrigieren, sind keine 40h sondern "nur" 38h im Hauptjob. Aber tut hier ja weniger zur Sache dann. Nur mal so vorab, was würde passieren, wenn sich beide AG querstellen, die Stunden zu reduzieren? :D Wer hat die hier mehr Recht und wer ist dann verpflichtet, die Stunden anzupassen?
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