User-1730197268
Hallo Frau Bader, nach längerer Selbstständigkeit würde ich gerne wieder in meinen ursprünglichen Beruf als gelernte Erzieherin zurückkehren, aus verschiedenen Gründen erst einmal auf Minijobbasis. Bei einem ersten Vorstellungsgespräch wurde mir ein Lohn von unter 14 Euro/Stunde bei zehn Wochenstunden angeboten, mit der Begründung, dass der Stundenlohn bei Minijob-Beschäftigten grundsätzlich geringer ausfiele als bei Teil- oder Vollzeit. Das habe ich erst einmal so hingenommen, aber im Anschluss recherchiert, dass es ein BAG-Urteil gibt, dass Minijobber bei gleicher Qualifikation auch der gleiche Lohn zusteht. Kann ich das bei meinem nächsten Vorstellungsgespräch anführen oder greife ich damit zu hoch? Und gilt das so ohne Weiteres für mich als qualifizierte Kraft? Für Ihre Antwort danke ich Ihnen im Voraus. Viele Grüße Tanja
RUB
SuJam
Möchtest du dich denn unter Wert verkaufen nur weil du wenige Stunden pro Woche arbeitest? Minijob heißt ja lediglich, dass du nicht mehr als 520 Euro pro Monat verdienen darfst.
KielSprotte
1. Beim Minijob musst du grundsätzlich beachten, dass von den NETTObezügen einer vergleichbaren Kraft ausgegangen wird (weil Minijob ja Brutto = Netto abgerechnet wird.) Wenn eine VZ Kraft z.B. 25,-- Stundenlohn hat und ein Minijobber würde ebenfalls 25,-- Euro bekommen, wäre er gegenüber der VZ Kraft sehr im Vorteil. 2. Scheinst du ja jahrelang nicht in dem Beruf gearbeitet zu haben - hast du also wirklich die gleiche Qualifikation?
User-1730197268
Brutto ist inzwischen auch nicht mehr gleich Netto, zumindest einen kleinen Teil muss man abgeben. Es geht mir auch nicht um den exakt gleichen Stundenlohn einer Vollzeitkraft, aber um eine angemessene Entlohnung. Als Erzieherin soll ich dort an zwei bis drei Nachmittagen eine Gruppe von 20 Kindern allein betreuen, während andere Minijobber als ungelernte Kräfte diese Arbeit nicht übernehmen dürfen - das ist der springende Punkt.
KielSprotte
Nein, du hast keine Abgaben. Auf die RV Pflicht kannst du mit einem Kreuz auf dem Minijob-Fragebogen verzichten und dann ist es Brutto=Netto (ausser du lässt dich über Lohnsteuerklasse 5 oder 6 abrechnen). Gilt bis max 538 Euro.
User-1730197268
Hallo Frau Bader, ich kann außer "RUB" keine Antwort sehen. Könnten Sie mir kurz Rückmeldung geben? Herzlichen Dank im Voraus.
KielSprotte
RUB = Rund ums Baby ist dir Antwort von Frau Bader. Das Forum ist nicht fürs Arbeitsrecht da.
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