Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Harz 4 nach Elternzeit

Frage: Harz 4 nach Elternzeit

Aenneken1!

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Hallo, ich bin gelernte Krankenschwester und zur Zeit im 8. Monat schwanger und arbeitslos seit dem 1.11.15. Ab dem 11.7 beginnt meine Schutzfrist und ich bekomme Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse gezahlt. Das ALG 1 fällt ab dann weg. Wer zahlt denn in der Zeit wo ich Mutterschaftsgeld bekomme meine Sozialversicherungen? Oder muss ich mich ab dann privat versichern? Und bekomme ich nach dem Mutterschaftsgeld automatisch Harz 4 wenn ich dann noch nicht wieder arbeiten gehen kann? Das elterngeld wird nicht sehr hoch ausfallen da ich in dem letzten Jahr (ab der Schutzfrist) 4 Monate in der Schweiz gearbeitet habe. Zurück in Deutschland habe ich schwanger leider keinen Job mehr als Krankenschwester bekommen. Kann mir jemand helfen? LG Anne


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bis zum Ende des Bezuges von EG sind Sie beitragsfrei KK-versichert. Danach hängt es vom Einkommen des KV ab, ob Sie H IV bekommen Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Ob Du H4 bekommst hängt vom Einkommen des Vaters des Kindes ab. Er ist auch für Dich finanziell zuständig. Automatisch gibt es nix. Am besten rechnet ihr das alles mal durch, holt Euch ggf. entsprechende Anträge schon und besorgt die Nachweise die das Amt haben möchte.


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