Judica
Sehr geehrte Frau Bade, ich befinde mich aktuell in Elternzeit und mein Arbeitsverhältnis ruht. Da ich vor der Geburt meiner Tochter aber erst 7 Monate in meinem neuen Beschäftigungsfeld tätig war, dienen auch nur diese zur Berechnung des Elterngeldes, zuvor erhielt ich ALGII. Laut Berechnung werde ich in etwa 600€ Elternzeitgeld erhalten plus 192€ Kindergeld. Mein Mann verdient im Schnitt 1500€ netto im Monat. Nun zu meiner eigentlichen Frage. Haben wir Anrecht oder die Möglichkeit einen Zuschuss beim Jobcenter für unser Kind zu beantragen oder liegen wir mit unserem Einkommen schon über der Grenze? Haben wir die Möglichkeit andere Gelder als Zuschuss zu beantragen? Lieben Dank im Voraus für Ihre Antwort
Hallo, ob Sie in Ihrem Einzelfall derartige Leistungen erhalten, kann und darf ich hier nicht berechnen. Eventuell bleiben Leistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschuss.sstellen Sie einfach einen Antrag. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Da wird es nix geben. Das sind 2300 netto für 3 Personen.
Surematu
Ihr könnt evtl Wohngeld beantragen,was aber bei dem Nettoeinkommen voraussichtlich auch nicht genehmigt wird. Für ALG2 seid ihr definitiv raus.
luvi
Hallo, Möglicherweise habt ihr Anspruch auf Kinderzuschlag und/oder Wohngeld. Dein Elterngeld wird nur zum Teil in die Berechnung einfließen, da es bestimmte Freibeträge gibt. Je nach dem wo ihr wohnt, bzw. wie teuer dort die Mieten sind, habt ihr evtl Anspruch. Ich würde einfach Mal einen Antrag stellen. LG luvi
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