Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Hartz 4 und Arbeitsaufnahme

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Hartz 4 und Arbeitsaufnahme

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich Hartz 4 und einer Arbeitsaufnahme. Ich beziehe seit Januar 05 Arbeitslosengeld 1. Mein Freund ist schon länger arbeitslos und bezieht seit Januar 05 Arbeitslosengeld 2. Er bezieht die Sicherung des Lebensunterhaltes von 311 Euro und die Unterstützung der Miete wird auf uns beide aufgeteilt. Jetzt das Problem: Er fängt ab dem 01.07.05 eine Vollzeitstelle mit einem Verdienst von 1416 Euro an. Darf das Arbeitsamt dafür meinen Anteil des Mietzuschusses streichen? Wir wohnen erst seit dem 20.12.04 zusammen und dürften ja eigentlich nicht als eheähnliches Zusammenleben gelten. Kann ich mich auf das Urteil des SG Düsseldorf beziehen, in welchem ein ähnlich vergleichbarer Fall verhandelt wurde? Vielen Dank für Ihre Antwort. LG momomaus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Halo, sorry, hier geht es nur um r-u-b. Ich kann Ihnen daher nicht antworten. Gruß, NB


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