jenjyn
Hallo, am 24.2 endet meine Elternzeit und somit mein Elterngeld. Ab dem 1.3 geht meine Tochter in die Kita und je nach dem wie die Eingewöhnung läuft kann ich mich auch erst Arbeitslos melden allerdings hab ich ab 1.4 eh ein Arbeitsvertrag. Es geht also nur um 1Monat. Das Arbeitsamt meint ich hab kein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 in der Eingewöhnungszeit. Jetzt müsste ich für ca 3-4 Wochen Hartz 4 beantragen was ich nicht möchte und ich finde es eine Frechheit das man null Anspruch hat wie soll man es denn machen ohne Kita keine Arbeit usw. man wird nur "bestraft" anstatt unterstützt. Ist das überhaupt alles rechtens....??
Hallo, die Frage ist doch, ob Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das scheint doch nicht der Fall zu sein. Liebe Grüße NB
Pamo
Wie wäre es, wenn der Kindsvater die Eingewöhnung macht und dafür normalen, bezahlten Urlaub nimmt? Die Einkommenslücke im März füllst du mit einem befristeten Job.
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