Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Halbierte Auszahlung Elterngeld Plus / EG beim 2. Kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Halbierte Auszahlung Elterngeld Plus / EG beim 2. Kind

Alp_1988

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Hallo Frau Bader, ich bin etwas verwirrt und hoffe, dass Sie mir helfen können. Ich bin aktuell in Elternzeit (3 Jahre) und ertwarte mein 2. Kind im Juni 2019. Mein 1. Kind ist im Jan. 2017 geboren. Das EG haben wir auf 2 Jahre splitten lassen. D.h. ich habe zuletzt im Sept. 2018 EG (Elterngeld Plus) erhalten. Wie berechnet sich nun das EG beim 2. Kind. Haben wir einen Nachteil beim 2. Kind, weil beim 1. Kind die halbierte Auszahlung ausgewählt wurde? Vielen Dank im voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Liebe Grüße, NB


Felica

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Nein, wenn du nicht gearbeitet hast werden es entweder 300 € beim Basis-EG oder 150 beim EG Plus. Durch die Splittung würden bei euch sogar 14 Monate EG ausgeklammert werden, aber das dürfte sich wegen dem großen Abstand der Kinder nicht mehr bemerkbar machen. Wichtig für dich, beende die laufende EZ zum neuen Mutterschutz damit du das volle Mutterschaftsgeld bekommst. Sonst gehst du da von Seiten des AG her leer aus. restliche EZ von Kind1 kannst du dann später noch nehmen.


Alp_1988

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Nur ein Hinweis: ich habe zuvor in Vollzeit gearbeitet.


Dojii

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Nein, die Kinder liegen so weit auseinander, dass es nur der Mindestbetrag werden wird.


Felica

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Das du vor dem ersten Kind VZ gearbeitet hast ist ohne Relevanz da Kind1 und Kind2 zu weit auseinander. Auch wie lange du EZ hast spielt keine Rolle. Es gilt eigentlich immer das gleiche Prinzip, egal wann bei Nicht-Selbstständigen. Maßgeblich für das EG ist immer der Verdienst den man in den 12 Monaten vor Bezug hatten. das einzige was dann noch berücksichtigt wird ist das bei weiteren Kindern eben die Mutterschutzzeiten und bis zu längstens 14 Monate EG ausgeklammert werden. Selbst wenn man also länger EG bekommt weil man EG Plus bekommt, es werden nur höchstens 14 Monate ausgeklammert. Sprich durch Zeiten von vorher ersetzt. Bei dir heißt das, das wenn dein erstens Kind im Januar17 geboren wurde, alle Zeiten nach März18 in denen du kein Einkommen hast mit 0 € in die Berechnung fließen. Bei März18 bis schätzungsweise April oder Mai19, je nachdem wann dein neuer Mutterschutz beginnt, hast du nur noch Nullrunden. Damit wird es dann leider nur noch Mindestsatz. Da Kind 1 dann auch schon fast 3 Jahre alt ist, wird es auch nicht lange den Geschwisterbonus geben. Achtung in dem Falle das du planst auch das EG zu splitten, den Bonus gibt es nur solange wie das Kind keine 3 ist. Wäre ein Jahr weniger zwischen Kind1 und Kind2, hättest du das gleiche EG beim zweiten Kind bekommen wie beim ersten.


Alp_1988

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Vielen Dank an alle. Ihr habt mir sehr geholfen! Schöne Grüße


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