Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Haftung bei Unfall mit Kindern

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Haftung bei Unfall mit Kindern

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Wir waren gestern auf einem Kinderfest im Wald. Als wir wieder unterwegs zum Auto waren (auf dem Waldweg - ging runter) klingelte es hinter uns. Mein Mann ging rechts und ich auf die linke Seite des Waldweges. Ich wollte meine kleine Tochter (gerade 4 geworden) auf meine Seite ziehen sie war aber schneller (sie wollte zum Papa) und in dem Moment kam das Fahrrad an und "überfährt" meine Tochter. Es war ein Junge (12 Jahre alt) mit seinem Vater. Sie hatte sehr laut geschrieen und hatte schmerzen aber nichts ernstes. Mein Mann hat voll den Typen angemeckert und der Mann zurück (es sind keine Schmipftwörter gefallen) mein Mann hat sich dann die Adresse von diesem Mann geben lassen (dieser Mann hatte keinen Ausweis dabei und wollte schon wegfahren). Mein Ehegatte ist dann gleich zur Polizei und hat die Angaben dieses Mannes überprüft. Anzeige wollte er nicht erstatten, die Beamtin hat meinen Mann gleich einen Strafantrag mitgegeben. Später hat sie noch einmal bei uns angerufen und uns mitgeteilt, dass wir eine Vorladung bekommen. Die wollten unsere Tochter befragen...???? Eine Untersuchung im KH war ohne weitern schlimmen Befund. Der Vater vom Jungen hat sich auch noch mal bei uns gemeldet und wir haben uns "nett" unterhalten. Müssen wir wirklich zur Vorladung? Mein Mann hat ja keine Anzeige erstattet, sondern nur die Angaben des Mannes überprüfen lassen (im Falle das mit unserer Tochter was ernstes ist...). Die Beamtin sagte, es laufen trotzdem schon Ermittlungen und wir können sie nicht stoppen...


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn die sachbearbeitende Behörde (Polizei, Staatsanwaltschaft) von öffentlicher Interesse ausgeht, wird die Sache auch ohne Antrag verfolgt. Der Junge ist aber mit 12 noch gar nicht strafmündig. Ich verstehe also das Theater nicht. Liebe Grüsse, NB


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