Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Haben Großeltern Recht auf Enkelkind?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Haben Großeltern Recht auf Enkelkind?

Katrin1986

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Sehr geehrte Frau Bader! Ich bin nahezu am Verzweifeln mit der Situation meiner Schwiegermutter. Es wird vor meinem Mann über mich geschimpft und bei Familienfeiern werde ich ignoriert. Ich habe versucht zu reden. Heute hat wieder ein Telefongespräch stattgefunden, in denen mir meine Schwiegermutter gesagt hat, dass sie das Recht hat bei der Erziehung meines Sohnes (1,5Jahre alt) mitzusprechen. Ich mache ja alles falsch, egal was. Diese Frau treibt mich noch in den Wahnsinn. Für meinen Mann ist die Situation schwierig. Er kann sich nicht entscheiden zu wem er helfen soll. Meine Schwiegereltern wollen meinen Sohn aber regelmäßig sehen, von mir wollen sie allerdings nichts wissen. Wie soll ich damit umgehen? Ich komme aus Österreich, wie sieht es dort mit den Gesetzen aus? Vielen Dank!!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, mit österreichischem Recht kenne ich mich nicht aus. Aber mit Männern, die nicht gegen ihre Mutter können. Ich denke, dieser Stelle müssen Sie ansetzen, Sie können sich das von ihrem Mann (nicht von ihrer Schwiegermutter, mit der sind Sie nicht verheiratet) nicht gefallen lassen! Machen Sie ihm das klar! Führe mich würde da im Zweifel nur die rabiate Methoden helfen. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Keine Ahnung, Frau Bader macht auch nur deutsches Recht. Hier ist es so, dass die Großeltern klagen können aber nachweisen müssen dass der Umgang dem Kindeswohl dient und es das Kind belasten würde, wenn kein Umgang ist. Das trifft dann wohl eher auf ätere Kinder zu die eine innige Bindung zu Oma und Opa haben, ein Bestandteil ihres Lebens sind, als auf ein Kind in dem Alter von Eurem. Wie oft seht ihr sie denn ? Von daher : Verweigere Telefonate, kann dein Mann ja telefonieren wenn er will. Kind nur mit ihm zusammen zu ihnen, aber das muss er dann auch dürfen. Somit bist Du aus der Schusszone und das Kind wird diese gelegentlichen Besuche mit Papa sicherlich überleben.


Pamo

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Die Schwiegermutter ist nicht erziehungsberechtigt, ergo kann sie dabei nicht mitreden. Sie darf das allerdings behaupten. Und du darfst das ignorieren.


Katrin1986

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Vielen Dank für eure Antworten. Mein Mann hat früher von mir verlangt wöchentlich dort aufzukreuzen. Aber das kann ich nicht mehr. Nun habe ich sie seit Oktober 2 Mal gesehen. Man Mann möchte halt gerne, dass seine Eltern auch deren Enkel sehen. Grundsätzlich verstehe ich das auch, allerdings spielen bei mir so viele Emotionen mit. Lg, katrin


Sternenschnuppe

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Hallo Das darf er sich ja auch gerne wünschen, mag man auch verstehen. Aber so wie Du akzeptieren musst dass er dann mal die Kinder mitnimmt dorthin, so muss er akzeptieren, dass Du nicht mit kommst. Seine Eltern, und wenn er da nicht auf den Tisch haut oder klar Stellung bezieht, dann muss er mit den Konsequenzen leben. Mal ganz salopp gesagt, *verlangen* kann man was von Angestellten, in einer Beziehung ist so etwas völlig unangebracht. Bleib stark, lass ihn fahren wenn er das braucht ( was ja auch irgendwo verständlich ist ein wenig ) , aber grenz Dich ab.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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... da hat der sprach Erkennungsprogramm gesponnen: Für mich wird dein Zweifel nur die rabiate Methode helfen


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