Mitglied inaktiv
Das Sozialamt wollte eine Rückforderung aus längst vergangenen Zeiten haben, die ich nicht nachprüfen konnte und die auch vermutlich nicht gerechtfertigt war. Habe EInspruch eingelegt und um genaue Auflistung bzw. Nachweis gebeten, wie sie zu der Forderung kommen. Seitdem habe ich seit über einem halben Jahr nichts mehr vom Sozialamt gehört. Kann der Betrag nochmal angefordert werden oder ist das praktisch "verjährt" wenn sich nach einem Einspruch beim Amt monatelang nicht mehr gemeldet wird ? Danke
Hallo, nein, ich fürchte nicht. Aber ich bin dafür kein Fachmann. Gruß, NB
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