Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Habe ich recht auf Arbeitsverbot?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Habe ich recht auf Arbeitsverbot?

Oxi

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Hallo liebes Rund ums Baby Team, Ich bin jetzt in der 23 ssw, letze Woche Kamm ich ins Krankenhaus mit Wehen, es wurde festgestellt das ich in der Gebärmutter ein Myom habe. Diese Woche bin ich schon zuhause, muss aber viel liegen, da die Gefahr da ist das es eine Frühgeburt wird. Mein Arzt lässt mich aber nur krankschreiben und stellt kein Arbeitsverbot aus. Falls ich länger als 6 Wochen krankgeschrieben werde, muss mich die Krankenkasse bezahlen, das wird sich auf mein Elterngeld deutlich auswirken. Kann ich auf einem Arbeitsverbot bestehen? Vielen Dank im voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Beim EG darf sich beides nicht negativ auswirken (wenn die Krankschreibung krankheitsbedingt war). Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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so wie ich das verstehe, gefährdet deine arbeit doch nicht deine schwangerschaft, sondern das myom!? worauf willst du da bestehen? warte doch mal ab, was nach den 6 wochen ist, vll kannst du ja wieder arbeiten.


Sternenschnuppe

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Nein, das hat mit der Arbeit bis zu tun. Da Du schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben bist, wirkt sich das nicht ! negativ auf das Elterngeld aus wenn Du Krankengeld bekommst.


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