Italotedesca8
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin mit 65% im Öffentlichen Dienst in Deutschland angestellt. Mein Mann ist Italiener und arbeitet in Italien. Ich pendle zwischen Deutschland und Italien. Ich bin schwanger und hatte geplant in D. zu entbinden. Die Reisen werden aber zunehmend anstrengender für mich. Ich denke nun darüber nach die Zeit des Mutterschutzes in Italien zu verbringen und hier auch zu entbinden bzw. die Elternzeit (1 Jahr) zu verbringen. Meine Frage an Sie: Ist dieses Modell nach deutschem Recht möglich? An was muss ich denken bzw, an welches Amt wende ich mich? Vielen Dank!
Hallo, Das Elterngeld ist eine Familienleistung im Sinne einer EU-Verordnung . Dadurch haben auch solche, die in Deutschland erwerbstätig sind, aber in einem anderen Staat der EU ihren Wohnsitz haben, einen Anspruch auf das deutsche Elterngeld. Liebe Grüße NB
SumSum076
Ne, das ist so nicht möglich. Denn gemäß § 1 BEEG: Anspruch auf Elterngeld hat, wer ....einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,... Ausnahmen gelten, wenn zB man selbst oder der Partner ins Ausland "abgeordnet" wurde (zB bei Soldaten). Und so eine Ausnahme liegt bei dir ja nicht vor. Wenn du 1 Jahr in Italien wohnen willst...liegt dein Wohnsitz eben nicht in Deutschland. Gruß Sabine
monne
Also da bin ich andere Meinung. Ich habe Teile meiner Elternzeit auch im Ausland verbracht. Du hast ja einen festen Wohnsitz in D sowie einen Job, d.h. du kommst auch wieder zurück. Demnach bist du eigentlich nur auf verlängertem Urlaub im Ausland. Und Urlaub kann man dir nicht verbieten! Die Frage ist, ob du dich hier in D "abmelden" willst. Das würde ich nicht machen. Einfach so wie immer alles weiter laufen lassen, Geld auch ein deutsches Konto laufen lassen und gut ist. es kontrolliert ja niemand, wo du bist und innerhalb der EU sollte das auch kein Problem sein.... Bin mal auf die rechtlich relevante Anwort gespannt :-)
SoSchein
In meinem Fall habe ich Elterngeld bezogen, obwohl ich ab Zeit des Mutterschutzes zu meinem französischen Ehemann nach Frankreich gezogen bin (bei gleichzeitiger Abmeldung in Deutschland), wo ich entbunden habe und meine Elternzeit (2 Jahre, weiterhin Beamtenverhältnis in BW) verbringe ohne eigenes Einkommen. Da unser Wohnsitz nun Frankreich ist, ist primär die Stelle für Familienleistungen in Frankreich zuständig. Da ich aber in Deutschland höhere Ansprüche hätte, bekomme ich von deutscher Seite die Differenz. Es ist ein bisschen komplizierter, alles zu beantragen, aber es funktioniert (ggf. mit verspäteter Zahlung).
SumSum076
Da bin ich echt überrascht, dass "gewöhnlichen Sitz in Deutschland haben" so weit ausgelegt wird! Gruß Sabine
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