Dahliarajan
Hallo Frau Bader, ich arbeite in einem Minijob im Nachtdienst( bin Krankenschwester) und bin jetzt schwanger. ( Entbindungstermin 15.09.2015) Da ich als Schwangere nicht mehr im Nachtdienst arbeiten darf, kann ich gekündigt werden oder werde ich freigestellt und erhalte ich dann weiterhin meinen Lohn? Kann ich nach der Entbindung das Elterngeld beantragen oder steht mir dann nichts zu. Es ist mein 3. Kind, mein Lebensgefährte arbeitet im Ausland , so daß ich wg. Kinderbetreuung auch nicht im normalen Tagdienst arbeiten kann, höchstens von 08.30- 12.30 Uhr, oder muß ich alle Arbeitszeiten in Kauf nehmen , was passiert sollte ich krankgeschrieben werden. ? So das waren viele Fragen auf einmal. Vielen Dank für ihre Hilfe . liebe Grüße Sandra
Hallo, wenn dies vertraglich zulässig ist, kann der Arbeitgeber Sie tagsüber einsetzen. Ansonsten bekommen Sie auch bei einem Minijob ein Beschäftigungsverbot und den Lohn bis zu Beginn des Mutterschutzes weiter. Liebe Grüße NB
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