Mitglied inaktiv
Hallo, Ich habe da einige Fragen (was mir teilweise auch sehr unangenehm ist zu fragen). 1. Ich habe am 1.04.09 eine neue Arbeit angefangen als Altenpflegerin. Dann habe ich erfahren das ich schwanger bin. Ich habe es meinem Arbeitgeber sofort mitgeteilt, sie war davon sehr begeistert. Ist es rechtns gewesen das sie mich weiter hat schichten arbeiten lassen? Meine Probezeit läuft im September aus, ich habe seit 2 Monaten ein beschäftigungsverbot. Kann ich nach der zu dieser zeit und nach der Probrzeit gekündigt werden? 2. Wegen dem Elterngeld. Ich lebe mit meinem Lebensgefährten zusammen. ISt es geschickter wenn wir beide einen Antrag stellen oder nur ich? Auf dem Antrag steht auch nichts drauf von zusammen lebend. Lg Andrea
Hallo, 1. Ja, Sie sürfen auch in der Nachtzeit arbeiten, wenn Ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe gewährt wird. In der Probezeit sind Sie nicht kündbar 2. Derjenige, der zu Hause bleibt, muss den Antrag stellen Liebe Grüsse, NB
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich bin im Moment in der 7. Woche schwanger und arbeitslos. Ich suche aber dringend eine Beschäftigung und mit viel Glück, bekomme ich nächste Woche auch eine Stelle. Nun stellt sich mir natürlich eine Frage: Da ich nicht verpflichtet bin, meinem Arbeitgeber direkt beim Vorstellungsgespräch auf die Nase zu binden, das ich s ...
Hallo Frau Bader, ihre Antwort bezüglich des Kündigungsschutzes war 1. Wenn er einen unbefristeten Vertrag macht, kann nichts passieren Bei einem befristeten Arbeitsvertrag würde der ja einfach nur auslaufen. Aber könnte mich mein Arbeitgeber innerhalb der Probezeit rausschmeissen, wenn er dann von meiner Schwangerschaft erfährt? lg Angel
Hallo, mein Mann möchte 2 Monate Elternzeit nehmen im Anschluß an meine 12 Monate. Ich bekomme ja im Moment Elterngeld und mein Mann dann noch die 2 Monate. Nun unsere Frage: Sind die 65% Elterngeld, die er bekommt der Durchschnitt des Nettolohneinkommens der 12 Monate direkt bevor er die Elternzeit nimmt oder der 12 Monate vor der Geburt unseres ...
Guten Tag, ich hoffe diese Frage ist nicht zu speziell, aber ich finde keine Information dazu. Zurzeit studiere ich dual und bin in der 11. SSW. Da ich nicht zu den Besten gehöre und ich zusätzlich nun von allgemeinen Schwangerschaftsbeschwerden beeinträchtigt bin, mache ich mir Sorgen Prüfungen nicht zu bestehen und damit Ausbildung/Studium zu ...
Hallo Frau Bader, ich arbeite in einem Minijob im Nachtdienst( bin Krankenschwester) und bin jetzt schwanger. ( Entbindungstermin 15.09.2015) Da ich als Schwangere nicht mehr im Nachtdienst arbeiten darf, kann ich gekündigt werden oder werde ich freigestellt und erhalte ich dann weiterhin meinen Lohn? Kann ich nach der Entbindung das Elterngeld ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einer etwas besonderen Situation und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich war zunächst längere Zeit krankgeschrieben und habe Krankengeld bezogen. Nach der Aussteuerung erhalte ich nun Arbeitslosengeld I nach der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III). Der errechnete Geburtstermin meines Kindes ist der 2 ...
Mein Mann hatte 2025 eine nebenberufliche Übungsleitertätigkeit mit Rechnungsstellung (ca. 4.500 € Einnahmen im Jahr, davon 3.200 € Übungsleiterpauschale). Er hat dort ab und an paar Stunden als Freiberufler Kurse gegeben. (Währenddessen hatte er außerdem ein Angestelltenerhältnis woanders mit 32 Stunden in der Woche. 2026 hat er bisher nur ca. 1.0 ...
Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...
Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld für 2. Kind optimieren?
- Frühgeburt- längerer Mutterschutz- aber weniger Eltergeldplus Monate?
- Klage Unterhaltsvorschusskasse
- Zielvereinbarung im Job soll während Mutterschutz weiterlaufen, laut AG
- Bemessungszeitraum Elterngeld bei Beamtinnen
- Alleiniges Sorgerecht & kein geregelter Umgang: Auskunftspflicht zum Urlaubsort?
- Campingurlaub absagen
- Mutterschaftsgeld bei Nebentätigkeit und Urlaubsanspruch Beschäftigungsverbot
- Erstes Gehalt nach Elternzeit (Elterngeld Plus)
- Auswanderung während Elternzeit (Beamtin) möglich?