PiaMarie
Guten Tag, ich hoffe diese Frage ist nicht zu speziell, aber ich finde keine Information dazu. Zurzeit studiere ich dual und bin in der 11. SSW. Da ich nicht zu den Besten gehöre und ich zusätzlich nun von allgemeinen Schwangerschaftsbeschwerden beeinträchtigt bin, mache ich mir Sorgen Prüfungen nicht zu bestehen und damit Ausbildung/Studium zu verlieren. Hätte ich in diesem Fall Kündigungsschutz? Müsste mir der Arbeitgeber eine Alternative (z.B. Ausbildung) anbieten? Bin ich außerdem berechtigt Elterngeld zu erhalten? Mein duales Studium ist seit Januar 2012 sozialversicherungspflichtig. Vielen Dank Freundliche Grüße PiaMarie
Hallo, was für einen Vertrag haben Sie denn genau mit dem Arbeitgeber? Ein Arbeitsvertrag? Oder nur ein Praktikumsvertrag? Ohne weitere Informationen ist das so nicht beantworten. Liebe Grüsse, NB
PiaMarie
Hallo, Das ist ein "normaler" Ausbildungsvertrag. Ich habe diesen Vertrag mit dem Unternehmen geschlossen und das Unternehmen widerrum mit der Hochschule. Vielen Dank Freundliche Grüße Pia Marie
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Hallo Frau Bader, ihre Antwort bezüglich des Kündigungsschutzes war 1. Wenn er einen unbefristeten Vertrag macht, kann nichts passieren Bei einem befristeten Arbeitsvertrag würde der ja einfach nur auslaufen. Aber könnte mich mein Arbeitgeber innerhalb der Probezeit rausschmeissen, wenn er dann von meiner Schwangerschaft erfährt? lg Angel
Hallo, Ich habe da einige Fragen (was mir teilweise auch sehr unangenehm ist zu fragen). 1. Ich habe am 1.04.09 eine neue Arbeit angefangen als Altenpflegerin. Dann habe ich erfahren das ich schwanger bin. Ich habe es meinem Arbeitgeber sofort mitgeteilt, sie war davon sehr begeistert. Ist es rechtns gewesen das sie mich weiter hat schichten ar ...
Hallo, mein Mann möchte 2 Monate Elternzeit nehmen im Anschluß an meine 12 Monate. Ich bekomme ja im Moment Elterngeld und mein Mann dann noch die 2 Monate. Nun unsere Frage: Sind die 65% Elterngeld, die er bekommt der Durchschnitt des Nettolohneinkommens der 12 Monate direkt bevor er die Elternzeit nimmt oder der 12 Monate vor der Geburt unseres ...
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Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet. Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze. Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße Maria
Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt. Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...
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