Mika06
Hallo, ich bin in der 10 ssw und habe meinen Arbeitgeber darüber in Kenntnis gesetzt, dass ich schwanger bin. Ich arbeite in einem ambulant betreuten wohnen für Menschen mit Behinderung und bin für deren kompletten Alltag und ihr Leben verantwortlich. Dies ist natürlich oft mit viel Stress verbunden. Zu dem habe ich Klienten dabei die rauchen, die stark speichern, ich muss stellvertretend die Einkäufe erledigen, beim putzen der Wohnungen unterstützen und bin oft sogar über 10 Stunden von zu Hause weg allerdings oft mit Pausen dazwischen. Zu dem kann ich kein Abstand zu den Klienten halten, was auch in der heutigen Situation ein Problem darstellt. Mein Arbeitgeber ist der Meinung, dass mir kein Beschäftigungsverbot zusteht. Da bin ich allerdings einer ganz anderen Meinung.. Er sagt er wird mein Arbeitsplatz so gestalten, dass ich weiterarbeiten aber ich kann mir nicht vorstellen wie das gehen soll. Unsere Klienten wohnen alle in ihrer eigenen Wohnung, dass heißt sie entscheiden selber ob sie in ihrer Wohnung rauchen oder nicht .. Bei einer Klientin dürfte ich nicht mal die Jacke ausziehen, um nicht mit ihrem Speichel in Berührung zu kommen.. Einen Betriebsarzt haben wir nicht.
Hallo, der AG muss eine schriftl. Gefährdungsprüfung vornehmen und kann Sie umsetzen, zB ins Büro. Wenn Sie der Meinung sind, er entscheidet nicht richtig müssen Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt wenden. Liebe Grüße NB
mellomania
der AG muss eine gefährdungsbeurteilung machen. die soll er machen, dann siehst du, was daraus. resultiert. du kannst dich jederzeit ans gewerbeaufsichtsamt wenden, wenn du unsicher bist. ein Recht auf ein BV an sich gibt es nicht. solange der AG den Arbeitsplatz sicher gestaltet. bestehe auf die GFBU, bestenfalls macht er sie zusammen mit dir, dann siehst du was er einträgt.
Berlin!
Ich verstehe Deine Sorge.Die von Dir geschilderten Dinge sind wirklich eher ungünstig für eine Schwangere. Allerdings hat Dein Arbeitgeber in der Tat nicht nur die Möglichkeit sondern sogar die Pflicht, Dir einen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen, der keine Gefahr für die Schwangerschaft bedeutet. Das musst Du nun abwarten, musst aber in der Zwischenzeit auch nichts tun, was eine Gefahr darstellt. Im Zweifel musst Du Dich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.
cube
deinen Arbeitsplatz als nicht MuSchu-Konform einstuft, diesen nicht entsprechend anpassen kann und auch keine Ersatztätigkeit anbieten kann. Solltest du das Gefühl haben, der AG prüft nicht ordentlich, kannst du dich an die Gewerbeaufsicht wenden. Ein BV vom Gynäkologen oder Hausarzt, welches sich auf den den Arbeitsplatz bezieht, kann der AG anzweifeln.
antia
Ich bin auch im ABW tätig. Meine Kolleginnen gehen tatsächlich ab Bekanntwerden der Schwangerschaft ins Beschäftigungsverbot. Aufgrund Corona. Da lässt der Träger gar keinen Spielraum zu. Meine Kolleginnen hätten gerne weitergearbeitet, unser Meinung nach hätte es auch nicht gefährdende Tätigkeiten gegeben. Alleine was sich an Hilfeplänen, Schriftkram im Rahmen des BTHG wegarbeiten ließe... Ich persönlich finde, da gibt schon Möglichkeiten. Allerdings finde ich die Tätigkeit auch nicht als besonders stressig. Ich hatte im Laufe meines Berufslebens verschiedene Stellen und hatte schon deutlich aufreibendere...
Ähnliche Fragen
Einen schönen guten Abend ich hab folgende frage, wir haben unser erstes Kind im Juni 2013 bekommen Elternzeit ist bis zum 01.09.2014. Nun sind wir wieder schwanger geworden und meine Frau würde dann am 01.09.2014 ins Beschäftigungsverbot übergehen, sie währe dann im 5.Monat (Geburtstermin 10.02.2015) sie hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag a ...
Hallo Frau Baden Ich arbeite im Kindergarten und habe gleich als ich erfahren habe Schwanger zu sein BeschäftigungVerbot bekommen. Hab ich für diese Zeit trotzdem Anspruch auf mein Jahresurlaub? Lg
Sehr geehrte Frau Bader, folgender Sachverhalt. Ich bin Tierärztin, angestellt, drittes Kind * März 2017; bis jetzt Beschäftigungsverbot in der Stillzeit ausgesprochen vom AG bekommen laut $ 4 muschug. Kind 6,5 Wochen zu früh, noch ggr. zu klein und bis jetzt motorisch nicht in der Lage gewesen, adäquat Beikost zu essen. Bin jetzt dabei, abzusti ...
Hallo, ich habe eine Frage bezüglich dem Coronavirus. Ich arbeite im Einzelhandel und durch meine Schwangerschaft bin ich nur an der Kasse. Nun ist es ja so, dass man schon fast sagen kann das "alle" Krankheiten/Krankheitserreger an der Kasse vorbei laufen. Und dadurch das (wenn ich das richtig weiß) mein Immunsystem auf Sparflamme läuft ein groß ...
Hallo, Ich habe ein Problem mit meinem Arbeitgeber ( Nebenjob) ich bin dort als Nachtwache auf 450 Euro Basis angestellt plus 200 Euro Übungsleiterpauschale. Mein Arbeitgeber sagt mir, das mir die Übungsleiterpauschale im BV nicht zusteht und ich nur eine Nacht bezahlt bekomme, da ich nicht arbeiten bin. Ich kann mir das schwer vorstellen. Be ...
Guten Tag Frau Bader, Ich habe eine Frage zu individuellen Beschäftigungsverboten bis zum Mutterschutz, welche sich auf jede Tätigkeit beziehen. Kann so ein Beschäftigungsverbot vom Arzt wieder aufgehoben werden, wenn sich die Situation unerwartet bessert? Oder zumindest abgewandelt werden in ein Teilbeschäftigungsverbot für gewisse Tätigkeiten ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 14. Woche schwanger und kann nicht arbeiten. Ich fühle mich nicht krank, bin aber körperlich nicht in der Lage, Vollzeit als Lehrerin zu unterrichten. Nach spätestens 2 Stunden reagiere ich mit starken Unterleibs- und Rückenschmerzen, sowie Schwindel und Atemnot. Letzte Woche wäre ich b in der Schule zwe ...
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin schwanger und befinde mich seit März 2025 in einem ärztlich bescheinigten Beschäftigungsverbot und erhalte meinen Lohn auf Basis des Durchschnitts der letzten drei Monate vor Beginn des Verbots – inkl. regelmäßig gezahlter Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Ich befinde mich zudem in einem ...
Hallo Fr. Bader, Mein Frauenarzt hat mir vor 5 Wochen ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Ich bin seitdem zu Hause, mein Arbeitgeber hat dad BV bis jetzt nicht an dad zuständige Regierungspräsidium mitgeteilt und auch nicht der zuständigen Personalabteilung. Der Arbeitgeber ist sauer über das BV da sie damit nicht einverstanden sind und ei ...
Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...
Die letzten 10 Beiträge
- Stillen bei langen Pendelwegen
- Rechnung erst nach der Elternzeit stellen
- 2 Jahre während Elternzeit im Ausland arbeiten
- Elterngeld, Beschäftigungsverbot unverheiratet steuernachzahlung
- Elternzeit vorzeitig beenden
- Ausklammerung für 2tes Kind welche Lohnabrechnungen einreichen?
- Krank nach Elternzeit
- Elternzeit Schwanger
- Elternzeit Schwanger
- Eine Frage wegen meine Schwester