Mika06
Hallo, ich bin in der 10 ssw und habe meinen Arbeitgeber darüber in Kenntnis gesetzt, dass ich schwanger bin. Ich arbeite in einem ambulant betreuten wohnen für Menschen mit Behinderung und bin für deren kompletten Alltag und ihr Leben verantwortlich. Dies ist natürlich oft mit viel Stress verbunden. Zu dem habe ich Klienten dabei die rauchen, die stark speichern, ich muss stellvertretend die Einkäufe erledigen, beim putzen der Wohnungen unterstützen und bin oft sogar über 10 Stunden von zu Hause weg allerdings oft mit Pausen dazwischen. Zu dem kann ich kein Abstand zu den Klienten halten, was auch in der heutigen Situation ein Problem darstellt. Mein Arbeitgeber ist der Meinung, dass mir kein Beschäftigungsverbot zusteht. Da bin ich allerdings einer ganz anderen Meinung.. Er sagt er wird mein Arbeitsplatz so gestalten, dass ich weiterarbeiten aber ich kann mir nicht vorstellen wie das gehen soll. Unsere Klienten wohnen alle in ihrer eigenen Wohnung, dass heißt sie entscheiden selber ob sie in ihrer Wohnung rauchen oder nicht .. Bei einer Klientin dürfte ich nicht mal die Jacke ausziehen, um nicht mit ihrem Speichel in Berührung zu kommen.. Einen Betriebsarzt haben wir nicht.
Hallo, der AG muss eine schriftl. Gefährdungsprüfung vornehmen und kann Sie umsetzen, zB ins Büro. Wenn Sie der Meinung sind, er entscheidet nicht richtig müssen Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt wenden. Liebe Grüße NB
mellomania
der AG muss eine gefährdungsbeurteilung machen. die soll er machen, dann siehst du, was daraus. resultiert. du kannst dich jederzeit ans gewerbeaufsichtsamt wenden, wenn du unsicher bist. ein Recht auf ein BV an sich gibt es nicht. solange der AG den Arbeitsplatz sicher gestaltet. bestehe auf die GFBU, bestenfalls macht er sie zusammen mit dir, dann siehst du was er einträgt.
Berlin!
Ich verstehe Deine Sorge.Die von Dir geschilderten Dinge sind wirklich eher ungünstig für eine Schwangere. Allerdings hat Dein Arbeitgeber in der Tat nicht nur die Möglichkeit sondern sogar die Pflicht, Dir einen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen, der keine Gefahr für die Schwangerschaft bedeutet. Das musst Du nun abwarten, musst aber in der Zwischenzeit auch nichts tun, was eine Gefahr darstellt. Im Zweifel musst Du Dich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.
cube
deinen Arbeitsplatz als nicht MuSchu-Konform einstuft, diesen nicht entsprechend anpassen kann und auch keine Ersatztätigkeit anbieten kann. Solltest du das Gefühl haben, der AG prüft nicht ordentlich, kannst du dich an die Gewerbeaufsicht wenden. Ein BV vom Gynäkologen oder Hausarzt, welches sich auf den den Arbeitsplatz bezieht, kann der AG anzweifeln.
antia
Ich bin auch im ABW tätig. Meine Kolleginnen gehen tatsächlich ab Bekanntwerden der Schwangerschaft ins Beschäftigungsverbot. Aufgrund Corona. Da lässt der Träger gar keinen Spielraum zu. Meine Kolleginnen hätten gerne weitergearbeitet, unser Meinung nach hätte es auch nicht gefährdende Tätigkeiten gegeben. Alleine was sich an Hilfeplänen, Schriftkram im Rahmen des BTHG wegarbeiten ließe... Ich persönlich finde, da gibt schon Möglichkeiten. Allerdings finde ich die Tätigkeit auch nicht als besonders stressig. Ich hatte im Laufe meines Berufslebens verschiedene Stellen und hatte schon deutlich aufreibendere...
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