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Hallo, ich bin 21 J. habe Ende Januar meine Ausbildung beendet. Und bekomme jetzt Arbeitslosengeld ca. 300€. Ich bin schwanger, ET ende Oktober. Ich lebe mit meinem Verlobten in einer gemeinsamen Wohnung. Er hat aus erster Ehe für zwei Kinder (9,6) zu zahlen, so dass Ihm nur 1640 DM,840€ Selbstbehalt bleiben. Die EX-Frau ist wieder verheiratet. Werde ich dann auch mit eingerechnet bei der Unterhaltsberechnung oder nur unser Kind? Ich habe da noch eine Frage,ich lese immer in Ihren Beiträgen 1800 DM Selbstbehalt, wo steht das? Uns bleibt zum Leben wirklich nicht sehr viel. Vielen Dank im voraus!
Hallo, bei der Unterhaltsberechnung kommen erst die Kinder und dann die zweite Frau, zumal Sie nicht verheiratet sind. Der Selbstbehalt steht in der Düsseldorfer Tabelle. Gruß, NB
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