Bellafati
Liebe Frau Bader, Ich habe nächste Woche meinen Scheidungstermin bei Gericht, bekomme bisher trennungsunterhalt. Getrennt sind wir seit 2020. Bin von einem anderen Mann schwanger 31ssw, wir wohnen nicht zusammen garnichts. Waren 15 Jahre verheiratet und 22 Jahre zusammen Haben 3 Kinder miteinander ( 20j eigenes Einkommen, 15 j Schüler und 11 Jahre Tochter mit pflegestufe 2) habe ich trotz der Schwangerschaft Anspruch auf Nachehelichen Unterhalt? Bin damals sehr jung Mama geworden , habe keine Ausbildung gemacht und war die Jahre hin weg für Kindererziehung, Haushalt ect... zuständig. Habe nebenbei auf 450€ Basis gearbeitet da er im Schicht Dienst war. Er trieb mich vor 3 Jahren in den Suizid Versuch , Gott sei dank hab ich mich danach wieder fangen können. Und fing dann so gut es ging mit Kind mit pflegestufe 2 auf teilzeit an zu arbeiten , so gut wie sie betreut werden konnte. Ich habe ihm den Rücken frei gehalten und mich um Haushalt, Kindererziehung......ect gekümmert eigtl um alles Er ums finanzielle. Habe ich denn trotz.schwangerschaft ( nicht von ihm) anspruch auf nachehelichen Unterhalt? Derzeit zahlt er 350€ trennungsunterhalt. Danke für ihre Antwort Grüsse
Hallo, hier stehen sich der nacheheliche Unterhalt und der Betreuungsunterhalt des "neuen" Vaters gegenüber. Die Rangfolge regelt § 1609 BGB. Danach sind Unterhaltsberechtigte, die ein Kind betreuen und die, die lange verheiratet sind, gleichzustellen. Lange Ehe bedeutet nach dem BGH 30 J. Also geht bei Ihnen der BetreuungsU vor. Liebe Grüße NB
Bellafati
Meine Tochter hatte Leukämie die intensiv therapie ist vorbei und ist noch in der Nachsorge , durch die Chemotherapie hat sie Probleme mit der Blase ect.. Deshalb pflegestufe 2 falls deshalb fragen aufkommen. Trennung war noch in der intensiv Therapie mit Chemotherapie! Falls weitere Fragen aufkommen warum ich nicht vollzeit arbeiten gehe oder nach der Trennung ging. Und ich selbst war sehr stark depressiv nach der Trennung und war da auch in einer psychosomatischen Klinik damals. Wollt uch noch hinzufügen. Danke
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