Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

allgemein ab wann hat eine frau keinen Anspruch mehr auf Unterhalt für sich

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: allgemein ab wann hat eine frau keinen Anspruch mehr auf Unterhalt für sich

Sommer19

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, sie könnten mir ja vielleicht allgemein sagen, ab wann eine Frau in Deutschland mit Kind für sich keinen Unterhaltsanspruch hat. wie alt muss das kind sein, wo man vom gesetz her keinen unterhalt mehr zugesagt wird. dass ist ja sicher gesetzlich verankert?!?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Sie ist mit dem Kindsvater verheiratet und lebt weniger als 1 Jahr getrennt 2. §§ 1569 und 1574 BGB sagen, dass geschiedene Ehegatten verpflichtet sind, eine angemessene Erwerbstätigkeit aufzunehmen und so für ihren eigenen Lebensunterhalt zu sorgen.Sie hat aber mglw. keine Erwerbsobliegenheit. Das kann daran liegen, dass das Kind zu klein, krank etc ist. Oder sie selber krank ist. 3. Sie kann nachweisen, dass sie sich um Arbeit bemüht hat, aber keine findet. 4. Sie ist nicht bedürftig. Liebe Grüße NB


lilly1211

Beitrag melden

Das hängt von der gesamten Situation ab. Ob Kind normal oder 'kompliziert' ist. Wann die Ehe geschlossen wurde. Ob die Frau gesund und belastbar ist. Was sie verdient. Wenn Sie in teilzeit mehr hat als er in vollzeit wie meine Freundin zb dann gibt es nix obwohl 3 Kids. Sie hat aber trotzdem mehr als die meisten Menschen jemals in vollzeit erreichen könnten. Eine andere Freundin bekommt mit komplitziertem 11 jährigen noch betreuungsunterhalt. Wieviele Kinder. Ob Betreuung vor Ort. Welchen Beruf sie hat. Und ob er nur 3.000 oder 30.000 mtl verdient. Letzten Endes ist es Glückssache.


misses-cat

Beitrag melden

Ich sag Mal so Die Ex von meinem Schwager bekommt wegen überfüllten Kinderwunsch ( zweites Kind) immer noch Unterhalt, Kind eins ist mittlerweile 15. Sie hat dadurch eine Depression bekommen und ist immer noch Arbeitsunfähig. Ne Freundin von mir bekommt keinen Unterhalt mehr seit das jüngste 3 ist. Das ist von Fall zu Fall verschieden.


Soie

Beitrag melden

Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes für mindestens drei Jahre nach der Geburt Unterhalt verlangen. Die Dauer des Unterhaltsanspruchs verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen. Stichwort: Betreuungsunterhalt Alles nach dem 3. Geburtstag wird nach den Umständen entschieden soweit ich das rausgefunden habe.


cube

Beitrag melden

§ 1569 BGB bestimmt im Grundsatz, dass jeder Ehepartner nach der Scheidung zunächst einmal verpflichtet ist, sich seinen Unterhalt selbst zu verschaffen. Jeder ist für sich selbst verantwortlich. Und dann gibt es die Ausnahmen. Du wirst keine Pauschalantwort bekommen können, da nachehelicher Unterhalt Einzelfallentscheidungen sind. Euer Kind ist 8 und scheint keine besondere Betreuung auf Grund von Krankheiten oder Förderbedarfen zu benötigen - da fällt der Grund "Kinderbetreuung" schon mal weg. Du arbeitest TZ und scheinst ebenfalls keine Krankheiten oder sonstigen Einschränkungen zu haben, die eine VZ-Arbeit verhindern - also fällt der Grund, dass du nicht für deinen Lebensunterhalt aufkommen kannst auch weg. Du bist nicht gerade schwanger und erwartest euer gemeinsames Baby - also fällt dieser Grund auch weg. Ihr seid nicht schon 25 Jahre verheiratet und du warst in dieser Zeit nur Hausfrau - also auch kein Grund für Unterhalt an dich. Ich würde mal behaupten: du hast keinen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Wenn überhaupt, dann höchstens ein paar Monate, max 1 Jahr, um in dieser Zeit einen VZ-Job oder besser bezahlten TZ-Job zu finden und dein Leben neu zu sortieren. Bitte verabschiede dich doch mal von dem Gedanken, dass du Anspruch auf Unterhalt hättest. Du hast Anspruch auf Zugewinnausgleich. Du hast Anspruch auf Trennungsunterhalt während des Trennungsjahres. Euer Sohn hat Anspruch auf Unterhalt. Aber du hast grundsätzlich erst mal keinen Anspruch auf Unterhalt für dich. Und schon mal gar nicht mehrere Jahre lang. Dazu fehlen einfach die üblichen Voraussetzungen. Und dennoch könntest du an einen Richter geraten, der dir wohl gesonnen ist und dir 3 Jahre Unterhalt gewährt. Dazu muss dein Mann aber auch das Geld haben. Und wie du selber sagst, verschleiert er sein Einkommen, du hast keine Unterlagen aus denen seine Einkünfte hervorgehen ...


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, ich bin 21 J. habe Ende Januar meine Ausbildung beendet. Und bekomme jetzt Arbeitslosengeld ca. 300€. Ich bin schwanger, ET ende Oktober. Ich lebe mit meinem Verlobten in einer gemeinsamen Wohnung. Er hat aus erster Ehe für zwei Kinder (9,6) zu zahlen, so dass Ihm nur 1640 DM,840€ Selbstbehalt bleiben. Die EX-Frau ist wieder verheiratet. We ...

Ich bin alleinerziehend und wohne mit meinem Sohn alleine - ohne den Vater. Dieser möchte sich (offensichtlich) nicht an unsere mündlichen Vereinbarungen bezüglich Unterhaltszahlung halten. Welchen Anspruch habe ich in Bezug auf Unterhalt für das Kind? Muss ich das in jedem Falle gerichtlich sichern oder gibt es gütliche Wege?

Hallo , Mein Vater hat 17 jahre lang zu wenig unterhalt gezahlt, dies ist rausgekommen weil er seinen Unterhalt kürzen wollte da ich eine lehre angefangen habe. Er hat 300 Euro gezahlt hätte aber 370 zahlen müssen. Er hat noch 2 kinder die nicht von meiner mutter sind die 2 und 4 jahre alt sind. Meine frage wäre ob ich ein recht darauf habe d ...

Sehr geehrte Frau Bader, *Änderung des Unterhalts nach dem 18. Geburtstag:* Ich lebe zusammen mit meiner Mutter, mein leiblicher Vater zahlt mir da ich noch in die Schule gehe Unterhalt. Wir haben einen Titel, mit dem uns 354 € zustehen. Mein leiblicher Vater hat einen Sohn, mit dem ich mir den Unterhalt teile. Seit meinem 18. Geburtstag hat ...

Hallo, kurz einmal um die Situation zu erläutern: Ich bin 18 Jahre alt, wohne bei meinem Vater (erst ist der Unterhaltszahler), da meine Elterm geschieden sind, und werde nach meinem Abitur in das Ausland gehen um dort zu reisen. Habe mich allerdings schon für ein Studium beworben. Jetzt ist meine Frage, ob mein Vater mir während des Auslandaufent ...

Liebe Frau Bader, Ich habe nächste Woche meinen Scheidungstermin bei Gericht, bekomme bisher trennungsunterhalt. Getrennt sind wir seit 2020. Bin von einem anderen Mann schwanger 31ssw, wir wohnen nicht zusammen garnichts. Waren 15 Jahre verheiratet und 22 Jahre zusammen Haben 3 Kinder miteinander ( 20j eigenes Einkommen, 15 j Schüler un ...

Guten Tag,  ich habe eine Frage, und zwar ich bin Mutter einer kleinen Tochter sie ist 2 Jahre. Ich bin zum Teil vom Jobcenter abhängig, nun muss ich Unterhalt beantragen. Aber ehrlich gesagt ich möchte kein Unterhalt beziehungsweise möchte ich nicht dass der Kindesvater Kontakt zu meiner Tochter hat. ich möchte ihn auch nicht angeben dass er d ...

Sehr geehrte Frau Bader,  mein Kind wird Ende des Jahres 18. Ich erhalte derzeit UVG, schon mehrere Jahre da der Vater nicht zahlungsfähig ist.  Das Kind ist in einer schulischen Ausbildung ohne Vergütung bei der das anfallende Schulgeld, Fahrkarte usw von mir getragen wird. Wir erhalten derzeit UVG, Kigeld und Schülerbafög.  Das Kind lebt ...

Hallo,  ich hab da mal eine Frage.  Seit Ende Mai befinde ich mich im Mutterschutz. Im Juni bekommen wir Urlaubsgeld bezahlt. In meinem vertrag steht folgendes: "die Arbeitnehmerin erhält zusätzliches Urlaubsgeld i. H. v. 50% eines Monatsgehaltes. Scheidet die Arbeitnehmerin im laufe eines urlaubjahres aus, ist überzahltes Urlaubsgeld zu ersta ...

Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.)  Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...