Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anspruch Unterhalt Alleinerziehend

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Anspruch Unterhalt Alleinerziehend

Mitglied inaktiv

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Ich bin alleinerziehend und wohne mit meinem Sohn alleine - ohne den Vater. Dieser möchte sich (offensichtlich) nicht an unsere mündlichen Vereinbarungen bezüglich Unterhaltszahlung halten. Welchen Anspruch habe ich in Bezug auf Unterhalt für das Kind? Muss ich das in jedem Falle gerichtlich sichern oder gibt es gütliche Wege?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, am besten unterschreibt er beim Jugendamt eine entsprechende Urkunde-das ist billig und für alle gut. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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hallo, du könntest beim familiengericht einen unterhaltstitel erwirken. möglich ist aber auch, nachdem du beim jugendamt die beistandschaft beantragt hast, das das jugendamt den unterhalt berechnet und eine unterhaltsurkunde ausstellt, die ist dann für den vater kostenlos. gruß


Mitglied inaktiv

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Wichtig ist: Ihn wegen des fehlenden Unterhaltes in Verzug zu setzen! Das ist wichtig, denn Unterghalt kann eigentlich nicht für die vergangenheit nachgefordert werden, wenn er nicht in verzug ist, oder Du eine Verpflichtung seinerseit nachweisen kannst. Mache ihm klar: ebntweder er zahlt freiwillig, oder Du klagst, das kostet ihn dann so richtig Geld zusätzlich! Viele Grüße Désirée


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