Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader! Ich bin alleinerziehend und bekomme für mich vom Vater Unterhalt. Ich habe jetzt die Möglichkeit ein bißchen dazu zu verdienen da ich mit dem Unterhalt unter meinem Bedarf liegen und das Geld dringend benötige. Sollte ich jetzt mit meinem Einkommen über meine Bedarfsgrenze kommen, wieviel wird dem Vater angerechnet? Wie waren nicht verheiratet und ich habe das alleinige Sorgerecht. Vielen Dank für Ihre Mühe! Viele Grüße Isy
Liebe Isy, wenn Sie nicht verheiratet waren, haben Sie sowieso nur sehr beschränkt Anspruch (idR bis zum 3. Geb) und wenn Sie nicht in der LAge sind, zu arbeiten. Ein Verdienst wird Ihnen angerechnet. Gruß, NB
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Ich bin alleinerziehend und wohne mit meinem Sohn alleine - ohne den Vater. Dieser möchte sich (offensichtlich) nicht an unsere mündlichen Vereinbarungen bezüglich Unterhaltszahlung halten. Welchen Anspruch habe ich in Bezug auf Unterhalt für das Kind? Muss ich das in jedem Falle gerichtlich sichern oder gibt es gütliche Wege?
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe einen zweijährigen Sohn und bin seit 2 Jahren getrennt. Mittlerweile arbeite ich wieder und verdiene gut. Jetzt will das Arbeitsamt für meinen Noch-Ehemann (Scheidung im November)plötzlich Unterhalt haben (er bekommt ALG II). Wie lange muss ich sowas denn nach der Scheidung noch zahlen bzw. kann ich mich gerichtlic ...
Ich habe eine kurze Frage: trenne mich gerade vom Vater meines werdenden Kindes (komme erst gerade in den 4. Monat), und das leider nach nur kurzer Beziehung und nicht wirklich gütlich. Sicher wird er nach Düsseldorfer Tabelle Unterhalt für's Kind bezahlen. Habe ich selbst als ledige Alleinerziehende Anspruch auf Unterhalt für mich? Wie lange und ...
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