Hallo Frau Bader,
ich bin zum ersten Mal schwanger und sehr unerfahren trotz meines Alters. Ich bin in der 7SSW und habe morgen meinen ersten Termin bei meiner Frauenärztin. Nachdem Termin wollte ich meiner Führungskraft meine Schwangerschaft mitteilen, um mich und mein ungeborenes Baby zu schützen. Ich bin Kundenberaterin und habe daher ständig Kontakt zu Menschen - in Zeiten von Corona - nicht besonders sicher. Natürlich achten wir auf Arbeit auf die Hygienemaßnahmen, jedoch hab ich am Tag mindestens 20 Kunden, ich fasse deren Unterlagen (Anträge etc.) an. Zudem sind wir in der Abteilung (Großraumbüro) ca 13 Personen und nicht alle halten sich an die Maskenpflicht. Es belastet mich sehr, da ich das Risiko nicht einschätzen kann. Ich würde im Gespräch mit meiner Führungskraft darum bitten im Homeoffice zu arbeiten (Ein Kollege arbeitet seit Monaten zu Hause, da Risikogruppe) Ich habe viel gelesen, Schwangere haben zwar einen besonderen (allgemein) Schutz jedoch sind wir keine Risikogruppe in Bezug auf Corona.
Meine Frage nun: (1) Ist es zu früh die SS mitzuteilen? (2) Ist der Kundenkontakt/ Kontakt zu den Kollegen (Infektionsgefahr) Grund genug um Homeoffice genehmigt zubekommen? (3) Benötige ich ein ärztliches Attest oder reicht meine SS und die vorhandenen Bedingungen als Begründung aus?
Danke im Voraus.
von
Aaliyah1988
am 30.11.2020, 15:33
Antwort auf:
Habe ich Anspruch auf Homeoffice ?
Hallo,
1. Corona in der Schwangerschaft zählt z.Z. nicht als Grund für ein Bv
Der Ag sollte versuchen, Sie zunächst umzusetzen - ansonsten kann Homeoffice eine Lösung sein. Einen Anspruch darauf gibt es aber nicht.Der Ag muss die Gefahrenlage prüfen und dann entscheiden
2. Der Ag kann die Gefahrenlage nur dann bewerten, wenn er von der Schwangerschaft weiss. Es gibt hierfür also kein "zu früh".
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.12.2020
Antwort auf:
Habe ich Anspruch auf Homeoffice ?
Wenn dir der Kundenkontakt so riskant erscheint, kann ja die Meldung der SS in der 7. Woche nicht gleichzeitig zu früh sein. Zu früh gibt es eh nicht - denn erst ab Mitteilung der SS kann der AG eine Gefährdungsbeurteilung durchführen.
Eine Schwangerschaft macht dich aber nicht automatisch zu Risikogruppe wie zB einen Kollegen mir Lungenvorerkrankung.
Das Kollegen sich nicht an die Maskenpflicht halten, solltest du dem AG mitteilen - erst mit Kenntnis kann er etwas daran ändern. Tut er das nicht, müssest du dich an den Betriebsrat wenden oder die Gewerbeaufsicht - das geht aber sogar ganz unabhängig von einer Schwangerschaft.
Das der FA Homeoffice anordnen kann wäre mir neu. Für den Arbeitsplatz ist erst mal der AG zuständig - nicht der FA. Daher SS melden und erst mal schauen, was der AG entscheidet bzw. ihn fragen, ob HO möglich wäre.
von
cube
am 30.11.2020, 16:13
Antwort auf:
Habe ich Anspruch auf Homeoffice ?
zum einen finde ich die bezeichnung ss für schwangerschaft mal sehr bedenklich. egal ob das hier im foum jeder tut. wie kz für kinderzimmer etcpp, das nur am rande. zum anderen: dein AG allein ist für deine Sicherheit verantwortlich. von daher darf deine ärztin überhaupt nicht ein attest für irgendwas ausstellen, es sei denn es wären rein medizinische gründe, die das weiterarbeiten nicht möglich machen, du aber ohne schwangerschaft arbeitsfähig wärst. solange du die schwangerschaft nicht mitteilst, fällst du nicht unters mutterschutzgesetz und hast keinerlei rechte was dies angeht. musst also du entscheiden, ob du noch wartest und normal weiterarbeitest oder es meldest, damit dein ag die gesetzlich vorgeschriebene gefährdungsbeurteilung machen kann. wenn du im kundenkontakt arbeitest, kannst du kein homeoffice machen. wie soll das gehen? der job muss auch von daheim ausführbar sein. geht das nicht, gehts nicht. haben wir bei uns auch. bei einigen gehts, bei andren nicht. der kundenkontakt alleine ist kein grund. infektionsgefahr kann durch maßnahmen gemindert werden. coroan ist kein grund alleine. das alles entscheidet dein AG. er kann und muss dir auch ersatztätigkeiten zuweisen, die du annehmen musst. ein mitspracherecht hast du hier nicht, selbst wenn die tätigkeiten mit deiner qualifikation nix zu tun haben. von daher ist es deine entscheidung wann du das mitteilst. ich würde es gleich machen, damit ich gleich erfahre, wie und wo ich weiterarbeite. :-)
von
mellomania
am 30.11.2020, 16:54
Antwort auf:
Habe ich Anspruch auf Homeoffice ?
Einen Anspruch gibt es nicht. Schwanger ist erstmal nicht krank und Kontakt zu Menschen nicht immer gleich bedenklich/ gefährlich. Fu könntest FFP2 tragen und dann wäre es auch egal, wer Maske trägt und wer nicht.
Warte den Termin ab und sprich dann mit deinem Chef. Aber verabschiede dich von der Idee, mehr Rechte zu besitzen als vor corona. Dein Chef hat ein Recht darauf, seinen Mitarbeiter zu nutzen und den Arbeitsplatz entsprechend herzurichten.
von
Meyla
am 30.11.2020, 19:09
Antwort auf:
Habe ich Anspruch auf Homeoffice ?
Du hast als Schwangere kein automatisches "Recht" auf Home Office. Aber du hast das Recht darauf, dass der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung erstellt und unverantwortbare Gefährdungen ausschließt, andere Gefährdungen die nicht unverantwortbar sind, minimiert. Was das genau bedeutet, in Bezug auf Großraumbüro und Kundenkontakt, das kann die Gewerbeaufsicht einschätzen. Die Frauenärztin spielt dabei keine beratende Rolle. Voraussetzung ist selbstverständlich, dass du dem Arbeitgeber die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin mitteilst. Das sollte selbstverständlich sein.
Mitglied inaktiv - 30.11.2020, 20:25