Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Habe ich Anspruch auf Gehalt obwohl ich im dritten Elternjahr schwanger werden?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Habe ich Anspruch auf Gehalt obwohl ich im dritten Elternjahr schwanger werden?

Moma1009

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hallo, Also ich bin zuzeit noch in Elternzeit (zweites Jahr), beginne im April wieder zu arbeiten. Da ich in Teilzeit gehe, musste ich das dritte Elternjahr dafür beantragen. Nun bin ich aber wieder schwanger. Jetzt ist meine Frage, ob ich in den knapp sechs Monaten anspruch auf mein Gehalt habe, da ich sofort mit Arbeitsverbot zu Hause bleiben muss, aufgrund einer fehlenden Immunität. Vielen Dank für die Antworten....


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wieso sofort? Sie wollen doch erst ab April arbeiten, also könenn Sie auch erst dann ein BV bekommen. Und dann haben Sie auch nur Anspruch auf den Lohn, den Sie ohne BV bekämen, also den TZ-Lohn Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Wenn die Teilzeittverenbarung schon unterschreben ist, dann bekommst Du ab April den Teilzeitlohn. Aktuelle Elternzeit zum Mutterschutz beenden, dann bekommst Du den Volzeitloh im Mutterschutz :-)


Moma1009

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Danke. würde auch erst das Arbeitsverbot im April bekommen. wusste nur nicht ob ich dann noch anspruch auf gehalt habe, da ich ja quasi gar nicht arbeiten kommen und ich im dritten elternjahr bin... Danke für die antworten, sie haben mir geholfen...


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