Hallöchen. Meine Situation ist ein wenig verzwickt, aber ich versuch sie mal so genau wie möglich zu beschreiben:
Ich bin seit der Geburt meiner ersten Tochter in Elternzeit. Das war vom 11.09.2010 - 10.09.2013 In dieser Zeit hab ich beim gleichen AG auf 400 Euro Minijob einmal die Woche gearbeitet. Am 11.09.2013 hätte ich bei ihm wieder ganz normal 100% gearbeitet.....wäre ich nicht schwanger geworden. So. Jetzt bin ich auch noch risikoschwanger gewesen und somit hab ich ab Mai 2013 ein Beschäftigungsverbot bekommen. Der AG zahlte "brav" die 400€ weiter. Alles gut soweit. Jetzt kommt der Knackpunkt. Muss er mir nicht ab dem 11.09.2013 das volle 100% Gehalt auszahlen? Zumindest bis zum Ende der Mutterschutzzeit??? Ab diesem Termin endet ja schließlich offiziell meine beantragte Elternzeit.
Meine zweite Tochter kam im November zur Welt. Somit bin ich seit dem 18.10.2013 wieder im Mutterschutz. Errechneter Termin ist der 29.11.2013 und Mutterschutz würde dementsprechend bis 24.01.2014 gehen.
Ich bin echt ratlos und mein Chef stellt auf stur und zahlt gar nix mehr. Außerdem geht der Lohn voll in die Berechnung für mein zukünftiges Elterngeld ein. Somit ist das ganze ein Rattenschwanz....
Danke euch jetzt schon für die Mithilfe!!!!!
LG Prissi
von
Priscillamo
am 26.11.2013, 13:52
Antwort auf:
Nach Elternzeit erneut schwanger. Anspruch auf vollen Lohn?
Hallo,
Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne Bv bekämen, also ab Beendigungd er EZ den vollen Lohn
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.11.2013
Antwort auf:
Nach Elternzeit erneut schwanger. Anspruch auf vollen Lohn?
Ja, muss er. Wende Dich an das Gewerbeaufsichtsamt und ggf. an einen Anwalt vor Ort.
Das Geld bekommt er ja schließlich wieder, warum er sich da anstellt frage ich mich ernsthaft!
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 26.11.2013, 14:40
Antwort auf:
Nach Elternzeit erneut schwanger. Anspruch auf vollen Lohn?
Jetzt wirds leider noch komplizierter:
Während meiner Elternzeit hat der Besitzer meiner Zahnarztpraxis gewechselt. DIe Tochter meines Chefs hat die Praxis übernommen. Mein Chef arbeitet zwar noch dort, aber ist jetzt Angestellter. Jetzt behauptet natürlich meine neue Chefin, dass ich mit ihr ja keinen "Fulltime"-Arbeitsvertrag habe, sondern "nur" einen über diesen Minijob. Der alte Vertrag wäre somit nichtig und ich hätte keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung oder geschweige denn eine Weiterbeschäftigung zu 100%! So erfährt man also heutzutage, dass man arbeitslos ist. Na toll! :-(
LG Prissi
von
Priscillamo
am 27.11.2013, 09:37
Antwort auf:
Nach Elternzeit erneut schwanger. Anspruch auf vollen Lohn?
Moin,
SOFORT ZUM ANWALT!!!
Die Tochter hat die Praxis übernommen und nicht neu gegründet, somit hat sie alle Angestellten übernommen!
Sofort zum Anwalt es laufen Fristen
LG
Ingo
von
IngoAC
am 27.11.2013, 10:28