Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erneut Schwanger während oder nach Elternzeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erneut Schwanger während oder nach Elternzeit

NINA5294

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Hallo Frau Bader, Für mein erstes kind geb 13.04.16 habe ich 1 jahr Elterngeld und 2 jahre Elternzeit genommen und werde auch auf ein weiteres jahr verlängern. vor der Geburt von kind 1 hatte ich ein BV bekommen mein vertrag ist NICHT befristet. meine frage ist wenn ich ZB. Schwanger werde 3 Monate vor ablauf der Elternzeit von kind 1 wie geht es da weiter? würde ich dann wenn die elternzeit von kind 1 abgelaufen ist wieder mein gehalt bekommen? wie würde es mit dem Elterngeld für Kind 2 aussehen? Ich hoffe sie können mir Weiterhelfen Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ab dem Ende der EZ lebt der alte Vertrag wieder auf u Sie müssen arbeiten. wenn Sie schwanger sind, muss der AG eine Gefährdungsprüfung durchführen u evtl ein Bv aussprechen. Nach den neuen Richtlinien soll er Sie aber umsetzen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Wenn deine EZ zu Ende ist, musst du auch wieder auf Arbeit, egal ob schwanger oder nicht. Nur weil du letztes Mal ein BV hast, muss das diesmal nicht wieder sein. Du musst Betreuung für dein Kind nach Ende der EZ sichern für den Fall, dass Du a) nicht schwanger bist und b) ggf kein BV erhältst, solltest du schwanger sein. Ansonsten musst du notfalls kündigen, denn du kannst den Vertrag nicht erfüllen. EG von Kind 2 richtet sich nach dem, was du in den 12 Monaten vor Mutterschutz verdient hast. Ist das nix, gibt es nur Mindestsatz. Ansonsten halt mal selbst rechnen. Ist ja nun nicht so schwer... LG Lilly


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