Mamajoha
Hallo Frau Bader, kurz über meine Situation. Ich bin noch bis Ende August in Elternzeit. Mein Arbeitgeber teilte mir bereits mit, dass er sich nach Beendigung der Elternzeit von mir aus betriebsbedingten Gründen trennen muss. Ich habe im August 2014 bei der Firma angefangen und seit Juni 2016 bin ich in Elternzeit. Meine Fragen: 1. Kann er mich jetzt schon kündigen, so, dass die 3-monatige Kündigungsfrist genau zum Ende der Elternzeit abläuft? Habe ich Anspruch auf Abfindung, wenn ja, auf wie viele Monate? 2. Was passiert, wenn ich bis August wieder schwanger bin? Ist die Kündigung dennoch wirksam? Es wäre definitiv eine Risikoschwangerschaft mit Beschäftigungsverbot wegen meines Alters und der Art der Arbeit. Muss der Arbeitgeber die Kündigung zurückrufen? Vielen Dank im Voraus! Viele Grüße, Mamajoha
Hallo, 1. Nein, er kann erst nach der Elternzeit kündigen. Die Frage ist, ob das Kündigungsschutzgesetz gilt, d.h. also, ob er mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt. Dann können Sie einen Aufhebungsvertrag machen und eine Abfindung heraus handeln. 2. Entscheidend für die Kündigung ist, ob Sie zu dem Zeitpunkt, wo Sie ausgesprochen wurde, schwanger waren. Sollten Sie beim Erhalt der Kündigung schon schwanger sein, haben Sie eine Frist von 14 Tagen, dies dem Arbeitgeber mitzuteilen.Ob Sie es später sind, ist unerheblich. Liebe Grüße NB
Dojii
Nein, er kann dir nicht zum Ende der Elternzeit kündigen. Nur du kannst zum Ende einer Elternzeit kündigen. Frühstens an deinem ersten Arbeitstag kann er dir die Kündigung zu den normalen Fristen überreichen. Wenn du also innerhalb der Elternzeit wieder schwanger wirst, dann sollte er dich (bis auf wenige Ausnahmen) nicht kündigen können.
Mamajoha
Danke für die Antwort!
Mamajoha
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