Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

erneut schwanger nach elternzeit , direkt wieder bv?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: erneut schwanger nach elternzeit , direkt wieder bv?

getcloser

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Hallo Frau Bader. Ich habe zwei Fragen. Derzeit bin ich in Elternzeit und würde gerne nochmal schwanger werden. Ich hatte mit bekanntwerden der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot von meinem Frauenarzt. Würde ich bei wiederholter SS in der Elternzeit im anschließenden BV wieder mein normales Gehalt bekommen? Und in der folgenden Elternzeit auch wieder das Elterngeld wie bisher? Sollte ich nicht schwanger werden, würde ich gerne kündigen, allerdings habe ich nicht die drei Monate eingehalten. (Ez endet im September) kann mein Arbeitgeber mir die Kündigung verweigern? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bei neuer Schwangerschaft kann ab dem ersten Tag nach der EZ ein BV bestehen. Ja, der AG kann auf Einhaltung der Frist bestehen Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Dann musst Du Dich an die Kündigungsfrist halten die im Vertrag steht. Wie ist die denn? Wie lange Elternzeit hast Du denn bisher genommen? Bei Eigenkündigung gibt es eine Sperre von drei Monaten beim Arbeitsamt. Kinderbetreuung ist vorhanden? Für das neue Elterngeld zählt immer das Einkommen der letzten 12 Monate vor Mutterschutz. ALG1 zählt als 0€


Mitglied inaktiv

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du bist noch gar nicht wieder schwanger und rechnest schon mit einem vollständigen BV vom Frauenarzt? Wie soll das denn gehen? Weder du noch dein Frauenarzt kann im Voraus sagen, wie deine Schwangerschaft verlaufen wird.


getcloser

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Danke für die Antworten :-) Habe 26 Monate Elternzeit genommen. Kündigungsfrist sind vier Wochen. Kita für 35 Stunden ab August. In meinem Beruf besteht Gefahr für Mutter und Kind, deswegen auf alle Fälle das BV.


Mitglied inaktiv

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Wenn in deinem Beruf Gefahr für Mutter und Kind besteht, ist dein Frauenarzt definitiv NICHT zuständig dir ein BV auszusprechen. Das muss der AG regeln, und er muss erst Umsetzmöglichkeiten prüfen.


Sternenschnuppe

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Ich empfehle Dir die Elternzeit zu verlängern auf die maximalen 3 Jahre. Dann hast Du mehr Zeit. Du kannst Dir vom AG das ok holen Teilzeit IN Elternzeit woanders zu arbeiten wenn er Dich nicht einsetzen kann. Mit der Bescheinigung über die Betreuung könntest Du dann ALG1 IN ELTERNZEIT bekommen, sofern Du selbst nichts findest. Bis September schwanger sein, recht knapp. So könntest Du Einkommen generieren, kannst die Elternzeit zum neuen Mutterschutz beenden und würdest volles Mutterschutzgeld bekommen. Bist Du dann schwanger zum Ende würde ein BV greifen. Auf jeden Fall wäre da mehr Zeit und weniger Druck.


getcloser

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Dankeschön und alles Gute! :-)


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