Sehr geehrte Frau Bader,
ich befinde mich in folgender Situation:
ich bin soloselbständig im Theater tätig, verheiratet, aktuell 3 Kinder, seit April coronabedingt keine Arbeitsaufträge mehr und daher ALG2 Bezug. Bis Juli20 habe ich noch Elterngeld/Partnerschaftsbonus bekommen für meine 2jährige Tochter. Seit Juli20 bin ich erneut schwanger. Das Jobcenter verweist uns darauf KIZ Antrag zu stellen, statt ALG2 ( mein Mann bekommt Kurzarbeitergeld ). Nun meine Frage: ist es wirklich sinnvoller schwanger KIZ zu beantragen, ich habe doch als Schwangere Anrecht auf Mehraufwand bei ALG2. Beim KIZ aber nicht, richtig? Und wie wird das Elterngeld für mich berechnet für das kommende Kind ( Geburt 4.3.21 )? Als Selbständige wird ja das Jahr vor der Geburt angerechnet, das wäre in meinem Fall 2020, das Coronajahr, wo mir fast alle Einnahmen weggebrochen sind und im Jahr 2019 war ich in Elternzeit. Also welches Jahr wird angerechnet und wie mit den ALG2 Leistungen verrechnet? Für mich alles noch sehr komplex, ich danke Ihnen sehr für Ihre Antwort und Hilfe!
Mit freundlichem Gruß
von
netka13
am 16.11.2020, 10:55
Antwort auf:
Schwanger - Anspruch auf ALG II oder KIZ?
Hallo,
da gibt es kein Wahlrecht.
Kindergeldzuschlag und Wohngeld gehen vor.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.11.2020
Antwort auf:
Schwanger - Anspruch auf ALG II oder KIZ?
Meinst du mit KIZ Kindergeldzuschlag? Der geht immer vor Sozialhilfe/ Hartz4.
Genauso wie Wohngeld
von
misses-cat
am 16.11.2020, 12:47
Antwort auf:
Schwanger - Anspruch auf ALG II oder KIZ?
Wohngeld Kinderzuschlag geht immer vor!
Elterngeld gibt bei alg2 den mindestsatz.
Mitglied inaktiv - 16.11.2020, 14:06
Antwort auf:
Schwanger - Anspruch auf ALG II oder KIZ?
Da EG nicht selbst erarbeitet, wird das dann auch beim ALG2 angerechnet. Also wenn möglich würde ich wegen der paar Euro sicherlich nicht im ALG2 bleiben. Selbst dann wenn man meint da nun aktuell etwas besser dar zu stehen.
von
Felica
am 16.11.2020, 14:36
Antwort auf:
Schwanger - Anspruch auf ALG II oder KIZ?
KIZ und Wohngeld sind dafür da, um nicht ins ALG2 zu fallen. Wenn diese beiden also ausreichen, um den Grundbedarf der Bedarfsgemeinschaft zu decken, dann besteht kein Anrecht auf ALG2. Man kann da nicht frei wählen.
von
Feuerschweifin
am 16.11.2020, 23:40