LMK2016
Guten Tag, im Juli 2016 habe ich Zwillinge bekommen; leider sind mir im Alltag mit drei Kindern sehr viele Sachen untergegangen. Nun hab ich gerade den Antrag auf Elterngeld "gefunden". Ich habe ihn offensichtlich nie zur Post gebracht. Ich habe mich zwar zeitweise gewundert, warum ich keine Zahlungen bekomme, aber ich habe nie nachgefragt. Und es immer wieder vergessen. Nach dem ersten Schock nun meine Frage: Mein Anspruch ist verloren oder? Jetzt ist aber noch eine Situation beunruhigend: Mein Partner und ich sind nicht verheiratet; vor der Geburt war ich bei ihm angestellt und hatte noch einen 450 € Minijob. Das Geschäft meines Partners wurde Ende 2016 geschlossen. Also während meiner Elternzeit. Kann es sein, dass ich zwar in Elternzeit bei dem 450 € Job bin, aber nicht mehr in der "normalen" versicherten Elternzeit? Also bin ich nicht krankenversichert? Ich könnte weinen. Vielen Dank für Ihre kurze Hilfe
Hallo, 1. Ja, das EG ist verfallen 2. Ohne EG und EZ keine beitragsfreie KK. KLären Sie das schnellstens mit der KK (komisch, dass es keinem aufgefallen ist) Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Wenn man Elternzeit nicht beantragt, dann hat man keine. Wenn das Geschäft (also der Betrieb) inzwischen geschlossen wurde, dann gibt es diesen AG nicht mehr. Dann hätte er dich kündigen müssen. Das heißt, ohne Arbeitgeber keine Elternzeit. Zumindest nicht bei diesem AG. Hat der AG dich denn nicht abgemeldet bei der Renten- und Krankenversicherung? Was mit dem Minijob ist, weiß ich jetzt nicht. War der unbefristet? Ohne Elternzeit gibt es keine Krankenversicherung. Das müßte doch längst aufgefallen sein. Hat das denn niemand bemerkt? Und wo sind die Kinder krankenversichert? Warst du nie beim Arzt?
Mitglied inaktiv
Evtl führt der AG also dein Partner dich weiterhin noch ans Angestellte weil du in der EZ bist. Einfach mal bei der KK nachfragen wie du da gemeldet bist. ER wird das ja hoffentlich nicht auch noch vergessen haben. Ansonsten, rechtlich hätte er dir längst kündigen müssen bzw muss es spätestens zum Ende der EZ. Wegen dem 450 € Job kommt es halt drauf an ob der wenigstens alles korrekt erhalten hat deinerseits und entsprechend dich eben auch als in "EZ" führt und der KK entsprechend gemeldet hat. Und ja, das mit dem EG ist vorbei. Man kann höchstens 3 Monate rückwirkend beantragen. Damit dürften sogar die beiden "Partnermonate" welche man für den zweiten Zwilling im 13ten und 14ten Lebensmonat hätte nutzen können schon vorbei sein. Halt einiges an Geld was ihr verschenkt habt....
zweizwerge
Huhu, mir wurde mal gesagt, wenn man von der Krankenversicherung eigentlich abgemeldet ist (z.B. keine Beiträge mehr bezahlt), wird man noch eine gewisse Überganszeit lang dennoch so geführt, als ob man Mitglied sei, um zu vermeiden, dass jemand ganz aus der Versicherung rausfällt. Frag wirklich mal bei der KK nach. Liebe Grüße
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