papischnack
Hallo Frau Bader, wir bekommen im Dezember unser erstes Kind (vsl. 3.12.17) und überlegen derzeit wie wir unser Elterngeld in Anspruch nehmen. Meine Frau bleibt ab der Geburt 2 Jahre zu Hause. Ein zweites Kind ist angedacht. Die Grundlage für das Elterngeld Kind 1 ist relativ klar. Nehmen wir an nach der Geburt unseres ersten Kindes bekommen wir Anfang Juli 2019 unser nächstes Kind. Fragen: Was passiert mit dem restlichen Elterngeld, wenn wir ElterngeldPlus über 24 Monate in Anspruch nehmen und zum Mutterschutz Kind 2 (Mai 2019) die Elternzeit vorzeitig beenden. Wird der Rest dann in einem Schlag ausgezahlt?! Schließen nur die ersten 12 Monate Elterngeldbezug und Mutterschutz die Zugrundelegung für das Elterngeld Kind 2 aus oder auch die ElterngeldPlus Monate (Januar, Februar, März und April 2019)? Macht es daher Sinn lieber gleich das volle Elterngeld in 12 Monaten zu nehmen oder ElterngeldPlus um die Monate Januar, Februar, März und April 2019 (die vsl. ohne Einkommen sind) als Grundlage für das Elterngeld Kind 2 auszuschließen? Vielen Dank und viele Grüße ps
Hallo, dann lassen Sie sich den Restbetrag, damit es nicht zu einer Überschneidung kommt, auf einmal auszahlen. Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Hallo, ich bin neu hier und weiß nicht ob meine erste Nachricht angekommen ist, daher hier meine Frage: Welche Monate werden für das zweite Kind zum Elterngeld berücksichtigt? Bei mir gibt es folgende Ausgangssituation: 1. Kind geboren im Dezember 2016 davor auf 32 Stunden gearbeitet Elternzeit bis zum Beginn des Mutterschutzes (Anfang J ...
Hallo, Ich habe folgende Frage zum Elterngeld. Meine erste Tochter wurde am 17.09.2019 geboren,für sie erhalte ich Basiselterngeld vom 17.09.2019 bis 16.09.2020. Nun ist mein Zweites Baby unterwegs vorraussichticher Geburtstermin ist der 31.12.2020, Beginn Mutterschutzfrist und Mutterschaftsgeldbezug ab dem 19.11.2020 bis 25.02.2021. Ich habe v ...
Servus! Ich bin aktuell wieder schwanger (Termin Weihnachten/Dezember 2020) und bereite momentan alle Dokumente für die Zeit nach der Geburt vor...bezüglich des Elterngeldes hätte ich Fragen und würde mich sehr freuen wenn mir jemand weiterhelfen könnte! Unser 1. Kind wurde Mitte Juni 2019 geboren. Ich war davor Angestellte, hatte ganz normalen M ...
Liebe Frau Bader, unser zweites Kind kommt im Mai 2021 zur Welt. Ich beziehe für mein erstes Kind noch Elterngeld bis Dez 2020 (ein Jahr) habe aber zwei Jahre Elternzeit. Nun ist meine Frage, wie viel Elterngeld ich nun beziehe beim zweiten Kind da zwischen Geburt und letzten Elterngeld 5 Monate liegen in denen ich nichts bekommen habe ? ...
Ich bekomme momentan für meinen ersten Sohn Elterngeld und bin bereits erneut schwanger. Jetzt wurde, während meiner Elternzeit der Betrieb in dem ich gearbeitet habe aufgrund von Corona geschlossen und ich somit gekündigt. Ich werde dementsprechend kein Mutterschaftsgeld vor und nach der Geburt bekommen, was natürlich auch vollkommen okay ist. Nun ...
Sehr geehrte Frau Bader, im Januar diesen Jahres ist meine Tochter zur Welt gekommen. Ich beabsichtige mich nun nebenberuflich selbstständig zu machen. Da die Familienplanung noch nicht abgeschlossen ist möchte ich gerne wissen bis wann ich das Gewerbe anmelden muss, so dass für die Berechnung des Elterngeldes beim zweiten Kind noch das Gehalt aus ...
Hallo ich habe eine Frage und ich hoffe sie können mir weiterhelfen :). Ich bin wieder schwanger und mein ET ist voraussichtlich am 04.02.2023. Ich bin gerade noch in Elternzeit und bekomme auch noch Elterngeld von meinem ersten Kind das aber am 06.08.2022 endet. Danach arbeite ich wieder bis zum Mutterschutz im Dezember. Die Elternzeit von meinem ...
Hallo Frau Bader, Mein ET ist am 01.01.2023. ich würde gerne zwei Jahre Elternzeit nehmen. Das Elterngeld wird dann dementsprechend gezogen auf zwei Jahre. Um für ein zweites Kind das volle Elterngeld erneut zu bekommen, wäre es ja von Vorteil schnellstmöglich erneut schwanger zu werden. Innerhalb welches Zeitraumes muss dies geschehen? Muss das z ...
Guten Tag, Ich habe im Juni 22 ein Kind bekommen und 3 Jahre Elternzeit (und Elterngeld plus) beantragt. Möchte ca. im August 23 wieder Teilzeit in Elternzeit arbeiten gehen. Wenn ich im September 23 schwanger werde, bekomme ich dann das gleiche Elterngeld wie für das erste Kind ? Danke
Guten Tag Frau Bader, mein befristeter Arbeitsvertrag läuft direkt zum Entbindungstermin meines ersten Kindes aus. Für das Erste bekomme ich dann ja dennoch ganz normal das Elterngeld. Mein Mann und ich würden gerne das zweite Kind auch relativ zeitnah bekommen, also 1,5-2 Jahre nach dem Ersten. Wenn ich nun 1 Jahr Elterngeld bekomme und dan ...
Die letzten 10 Beiträge
- Frühchen Mutterschutz
- Kurzarbeit annehmen in Elternzeit
- Mindestunterhalt
- Minijob, Arbeitgeber will Urlaub kürzen
- Umzug nach Österreich
- Umzug nach Österreich
- Schwanger während EZ & zeitgleicher geringfügiger Beschäftigung bei einem anderen AG
- AG weigert sich, Arbeitgeberzuschuss zu zahlen
- Frage zum Erhalt des Gehaltes
- Elternzeit anmelden