Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, was wird vorranging zur Bestimmung der Beitragspflicht in der KK herangezogen? Der monatliche Verdienst (der evtl. auch höher sein könnte als die Beitragsbemessungsgrenze) oder der gesamte Jahresverdienst? Hintergrund ist, daß bei mir der Gesamtverdienst diesen Jahres unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen wird, die einzelnen Monate aber über der Beitragsbemessungsgrenze, wenn die monatlichen Grenzen zugrunde gelegt werden. Das kommt natürlich daher, daß z.Zt. noch im EU bin. Ich möchte von der privaten KK zurück in die gesetzliche und könnte dies ja, wenn ich aufgrund des Jahresverdienstes pflichtversichert wäre. Mit freundlichen Grüßen Gabriele
Liebe Gabriele, 1. Beitritt für Berufsanfänger bei höherem Einkommen in eine gesetzliche Krankenkasse Arbeitnehmer, deren monatliches Einkommen als Arbeitnehmer die Versicherungs- pflichtgrenze überschreitet und bisher nicht gesetzlich krankenversichert waren, haben eine zeitlich begrenzte Möglichkeit, einer gesetzlichen Krankenkasse beizutreten. Die Voraussetzung ist, Sie müssen erstmals eine Beschäftigung aufnehmen ! Der Beitritt in eine gesetzliche Krankenkasse muß nach Aufnahme der Beschäftigung innerhalb von 3 Monaten erfolgen ! Der Gesetzgeber hat klargestellt, das Beitrittsrecht wird nicht dadurch verwirkt, wenn bereits inm Rahmen der beruflichen Ausbildung eine Tätigkeit ausgeübt wurde. Beschäftigungen vor oder während einer beruflichen Ausbildung sollen unberücksichtigt bleiben. 2. Versicherungspflichtig zur Krankenversicherung sind alle Angestellten und Arbeiter, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Grenze von 78.300 DM - 40.034,15 EUR (6.525 DM - 3.336,13 EUR mtl.) nicht überschreitet. 6.525 DM (3.336,18 EUR) monatlich Gruß, NB
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, unser Sohn ist am 23.12.2016 auf die Welt gekommen . Mein Elterngeld lasse ich mir zwei Jahre lang auszahlen. Meine Elternzeit habe ich bei meinem Arbeitgeber auch für zwei Jahre beantragt. Nun planen wir noch ein Baby. Wenn alles klappt, kommt es während der Elternzeit. Meine Frage ist, welche "Gehalt"Grundlage wird fü ...
Hallo Frau Bader, wir bekommen im Dezember unser erstes Kind (vsl. 3.12.17) und überlegen derzeit wie wir unser Elterngeld in Anspruch nehmen. Meine Frau bleibt ab der Geburt 2 Jahre zu Hause. Ein zweites Kind ist angedacht. Die Grundlage für das Elterngeld Kind 1 ist relativ klar. Nehmen wir an nach der Geburt unseres ersten Kindes bek ...
Hallo Frau Bader, ich arbeite aktuell Teilzeit in Elternzeit. Diese endet am 30.08.18. Der errechnete Geburtstermin meines 2.Kindes ist der 20.11.18. Da mein Mutterschutz erst am 9.10.18 beginnt, arbeite ich im Monat September, bis zum 8.10. in Vollzeit. Werden als Grundlage zur Berechnung des Mutterschutzgeldes das Nettogehalt der letzten 3 Mona ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich gehe am 26.03.2019 in Mutterschutz und arbeite im Vertrieb, d.h. mein Gehalt schwankt monatlich. Für März würde ich ja noch ein anteiliges Gehalt bekommen sowie Mutterschaftsgeld. Welcher Monat wird nun als Grundlage für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes genommen? März, obwohl ich da nur noch anteilig arbeite? O ...
Hallo Frau Bader, angenommen ein Ehepaar hat zwei Autos, eines wird von Person A genutzt das andere von Person B. Person A möchte sich trennen, auf Person A laufen auch die Autos (Versicherung) - Person B nutzt es lediglich seit der Anschaffung. Kann Person A das Auto abmelden oder Person B den Zugang zu den Fahrzeugen verwehren? Wie ist da ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in Elternzeit meines im Dezember geborenen Kindes. Wir überlegen aktuell, ob wir im nächsten Jahr (noch in der Elternzeit) ein zweites Kind bekommen möchten. Da stellte sich uns allerdings die Frage nach der Grundlage der Elterngeldberechnung. Es wird ja grundsätzlich das Einkommen der letzten 1 ...
Hallo Frau Bader, meine Situation stellt sich wie folgt dar: Mein Mann und ich haben im Februar geheiratet. Vorher hatte ich die Steuerklasse I. Mit der Hochzeit wurde uns beiden automatisch die Steuerklasse IV zugewiesen. Anfang August wurde unser Antrag auf Steuerklassenwechsel vom Finanzamt bearbeitet. Hier haben wir für mich die Steue ...
Hallo Frau Bader, bin komplett Selbstständig und habe am 08.01.21 ET. Möchte aber dass das Jahr 2019 für die Berechnung des Elterngeldes genommen wird und nicht 2020. Bin seit dem 20.3.20 krank geschrieben wegen Depressiver Episode unter anderem auch weil es bei uns eine künstliche Befruchtung war und ich natürlich vorher mit einigen Hormonen sti ...
Ich habe gelesen, der Arbeitgeber müsse für Schwangerschafts-bedingte Arzttermine, die sich nur innerhalb der Arbeitszeit realisieren lassen, freistellen und dürfe nicht verlangen, daß die Zeit nachgearbeitet wird. Stimmt das - und was ist ggf. die gesetzliche Grundlage dafür? Und wie muß dem Arbeitgeber (wem? wohl der Personalabteilung?) nachge ...
Hallo Frau Bader, wir sind verheiratet und haben ein Kind und ziehen aufgrund von persönlichen Gründen in Erwägung das oben genannte Modell auszuprobieren um die Ehe zu retten. Das heißt wir würden uns zwei Wohnungen nehmen und das kind hätte in jeder Wohnung ein Kinderzimmer und wir haben ansonsten einen familiären Umgang. Folgende Fragen: ...