Magdalena19
Hallo Frau Bader, bin komplett Selbstständig und habe am 08.01.21 ET. Möchte aber dass das Jahr 2019 für die Berechnung des Elterngeldes genommen wird und nicht 2020. Bin seit dem 20.3.20 krank geschrieben wegen Depressiver Episode unter anderem auch weil es bei uns eine künstliche Befruchtung war und ich natürlich vorher mit einigen Hormonen stimulieren musste, der eigentlich Eizellen Transfer war dann am 22.4. das heißt zum Zeitpunkt der Krankschreibung war ich noch nicht schwanger, aber in „ Vorbereitung „. Während der Schwangerschaft dann traten immer wieder schwierige Situationen auf die natürliche meinen psychischen Zustand nicht verbesserten das bangen ob es sich einnistet, dann eine placenta preavia und Plexuszysten im Gehirn des Kindes, also kann man sagen die Krankschreibung war auch Schwangerschaftsbedingt. Hab ich da Chancen um Krankheitsbedingt eine Verschiebung des Kalenderjahres zur Berechnung zu beantragen? Natürlich mit ärztlichem Attest, aber weil ich ja auch schon vorher krank war. Ich hoffe ich konnte es einigermaßen nachvollziehbar beschreiben Liebe Grüße
Hallo, ob man das als schwangerschaftsbedingte Erkrankung werten kann, kann ich nicht entscheiden. Es gab die Erkrankung ja schon vor der Schwangerschaft. Wenn es bescheinigt ist für mind 1 Tag reicht das für den Verschiebetatbestand aus. Liebe Grüße NB
Dojii
Wenn der Arzt dir attestiert, dass du in 2020 mindestens einen Tag lang schwangerschaftsbedingt arbeitsunfähig warst, dann wäre das grundsätzlich möglich. Wichtig ist eben, dass es ersichtlich ist, dass es schwangerschaftsbedingt war und keine reine Folge deiner nichtschwangerschaftsbedingten Vorerkankungen.
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