Socke99
Nach Trennung der Eltern müssen beide Partner anteilig für die Kitagebühren aufkommen. Wird die Berechnung anhand des Brutto- oder Nettogehalts durchgeführt?
Hallo, Kinderbetreuungskosten sind in den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle nicht enthalten . Kinderbetreuungskosten müssen von den Unterhaltsverpflichteten separat gezahlt werden, wobei sich beide Eltern die Kosten teilen. Der Verteilungsschlüssel richtet sich nach dem Einkommen der Eltern, wobei jeder Elternteil einen Freibetrag von € 1.100,00 abziehen darf. Es muss ja netto sein, sonst wäre es unfair. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Das stimmt nicht. Kinderbetreuung ist von dem zu zahlen bei dem die Kinder leben. Der Expartner zahlt ja normalerweise Unterhalt, damit ist das abgegolten. Es sei denn er verdient sehr viel.
CKEL0410
Wo lebt ihr denn ? Hier in Düsseldorf wird dann nur das Einkommen zur Berechnung herangezogen von dem Elternteil wo das Kind lebt.
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