Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Grundlage zur Berechnung des Mutterschutzgeldes

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Grundlage zur Berechnung des Mutterschutzgeldes

Schlumpfine83

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Hallo Frau Bader, ich arbeite aktuell Teilzeit in Elternzeit. Diese endet am 30.08.18. Der errechnete Geburtstermin meines 2.Kindes ist der 20.11.18. Da mein Mutterschutz erst am 9.10.18 beginnt, arbeite ich im Monat September, bis zum 8.10. in Vollzeit. Werden als Grundlage zur Berechnung des Mutterschutzgeldes das Nettogehalt der letzten 3 Monate, oder nur das des letzten Monats herangezogen? Das würde mich sehr interessieren, da es für mich finanziell natürlich einen erheblichen Unterschied ausmacht. Viele Grüße Elea83


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bei einer Entgelterhöhung im Referenzzeitraum spielt nur das höhere Gehalt eine Rolle. Liebe Grüße NB


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