Nikki0212
Hallo, unsere Tochter wird am 1. März ein Jahr alt (erstes Kind). Wir denken auch schon über ein zweites Kind nach, da die beiden alterstechnisch nicht so weit auseinander liegen sollen. Nun haben wir gehört, dass man unter gewissen Voraussetzungen beim zweiten Kind das gleiche Elterngeld wie beim ersten bekommt. Elterngeld habe ich für 12 Monate bekommen, das letzte mal jetzt im Februar. Nun unsere Frage: unter welchen Voraussetzungen würde ich beim zweiten Kind das gleiche Elterngeld wie beim ersten Kind bekommen? In welchen Zeitraum muss dann die Geburt des zweiten Kindes liegen? Gibt es noch mehr, was beachtet werden muss? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort, Nikki0212
Hallo, entscheidend für das EG sind die letzten 12 Mo vor der Geburt, aber es werden die Monate mit EG u MG ausgenommen. Wenn man also das 2. Kind direkt an den Anschluss an den Bezug von EG bekommt, zählt das alte Einkommen Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Wenn zwischen dem ersten Kind und dem zweiten nur Monate mit Mutterschutz und EG Bezug (NICHT Auszahlung - also bei Splittung nur die Hälfte der Monate) liegen, dann bekommt man das gleiche EG wieder. Sonst nur wenn man nach dem EG Bezug direkt wieder voll arbeitet. LG Sabine
Sternenschnuppe
Wenn Du ab März wieder so arbeitest wie vor Kind 1, dann wirst Du wieder das gleiche Elterngeld erwirtschaften. Alles ab dem 1. Geb und dem neuen Mutterschutz ohne Arbeit geht mit 0€ pro Monat in die Berechnung und zieht den Schnitt nach unten.
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