Tippitoppi
Hallo, Ich bin seit dem 16.03 im Mutterschutz und nun soll ich eine Einverständniserklärung für das Kurzarbeitergeld unterschreiben. Gilt das auch im Mutterschutz, dass man dann nur diese 60% bekommt. Und gilt das überhaupt wenn man noch keinen Urlaub hatte? Ich habe nämlich gehört dass man mindestens 7 Tage Urlaub vorher gehabt haben muss und ich seit dem ich in diesem Betrieb arbeite noch gar keinen Urlaub hatte. Noch eine Frage ist ob die Arbeitgeber mich trotz Mutterschutz kündigen können wenn in dem Vertrag steht dass es zu einer Kündigung kommen kann wenn das mit dem Kurzarbeitergeld nicht klappen sollte und ich diesen unterschreibe. Danke im Voraus
Hllo, im BV ja, im Mutterschutz nein. https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/praxis-beispiele-mutterschaftsgeld-7-zuschuss-nach-dem-mutterschutzgesetz-entgeltminderung-durch-kurzarbeit_idesk_PI42323_HI2621186.html Liebe Grüße NB
mellomania
du bist jetzt die xte die diese frage stellt. kurzarbeitergeld gilt FÜR ALLE. ob schwanger oder nicht. du darfst keinen nachteil haben aber eben auch keinen vorteil. schau mal unten, die frage wurde echt schon x mal beantwortet. wenn es alle bekommen, du auch.
Schwabbel
Also ich habe mit der Kasse telefoniert und es wird noch alles geklärt wie das jetzt abläuft
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