scotty2012
Sehr geehrte Frau Bader, es ist etwas kompliziert. 1. Frage Im November 2013 bekam ich mein letztes Elterngeld ausgezahlt. Anfang, Mitte Dezember wurde ich schwanger. Der erste Zyklustag lag noch im November. Wie sieht es nun aus? Habe ich noch Anspruch auf Elterngeld? 2. Frage Wenn nicht, werde ich ab nächster Woche während meiner Beurlaubung (Beamtin) als Teilzeitkraft mit einer Drittelstelle arbeiten. Der Entbindungstermin ist der 5.9.2014 Wie berechnet sich dann das folgende Elterngeld? Vielen Dank im Voraus!
Hallo, 1.Natürlich haben Sie Anspruch auf Elterngeld 2. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Was haben denn Deine Zyklustage damit zu tun ? Alleine das Einkommen der letzten 12 Monate vor neuem Mutterschutz sind enscheidend. Daher : Auf jeden Fall arbeiten und neues Elterngeld generieren. Der Dezember geht schon mit 0€ in die Berechnung.
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