Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gilt § 19 Kündigung z. Ende der Elternzeit auch zw. 2 EZ-Abschnitten?

Frage: Gilt § 19 Kündigung z. Ende der Elternzeit auch zw. 2 EZ-Abschnitten?

MaikaF

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Guten Tag, mich interessiert, ob ich mich an diese 3-Monatsfrist halten muss, wenn ich mich während des Aussprechens der Kündigung in Arbeit befinde? Ich arbeite in den 2 Monaten, in denen mein Partner EZ nimmt, Monat 13+14. Ich nehme Monat 15 zusätzlich als EZ mit Elterngeld+ und könnte laut Arbeitsvertrag zum letzten Tag meines 15. Monats kündigen. Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, § 19 BEEG ist lex spezialis, geht also vor. Zu wann wollen Sie denn kündigen? Liebe Grüße NB


Dojii

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Ja, § 19 BEEG hebelt deine eigene vertragliche Kündigungsfrist aus. Da jeder Zeitabschnitt deiner Elternzeit als "eine eigene Elternzeit" gilt, musst du tatsächlich drei Monate vor dem Ende des 15. Lebensmonats kündigen, damit du die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllst.


MaikaF

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Ok, da weiß ich Bescheid. Dann müsste ich sozusagen bis 30.06. kündigen, um zum 30.09. aus meinem Vertrag raus zu kommen. Wir haben aktuell eine Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende. Das ist auch gleichzeit mein EZ-Ende (30.09.). Vielen Dank VG Maika


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