Grasgruen
Liebe Frau Bader, Nach der Geburt meines Sohnes vor einem Jahr fange ich Mitte September wieder an als Grundschullehrerin zu arbeiten. Ich befinde mich dann noch ein Jahr in elternzeit. Nun bin ich wieder schwanger,so dass ich voraussichtlich ab Ende Januar 2017 in mutterschutz gehe. Nun zu meinen Fragen: 1.da es sich um eine Risiko-Schwangerschaft handelt,möchte ich diese zunächst vor meinem Arbeitgeber verschweigen und ihn erst in der 18.schwangerschaftswoche darüber informieren. Darf ich das oder muss ich ihn früher informieren?Ich bin mir unsicher,weil im mutterschutzgesetz die Einschränkung vermerkt ist,dass man,wenn man ein wichtiges Projekt leitet/ein Nachfolger länger eingearbeitet werden muss.. sogar rechtlich belangt werden kann..würde das auf den Beruf der Grundschullehrerin(Klassenleitung voraussichtlich einer ersten Klasse) zutreffen?hier muss ein Nachfolger nicht lange eingearbeitet werden.. 2. Ich habe nun ein Jahr Elterngeld bezogen und würde für ca. vier Monate in Teilzeit arbeiten bevor ich dann in Mutterschutz gehe. Zählen die Monate des elterngelbezugs auch zu den 12 Monaten des Einkommens vor der geburt oder wie wird das verrechnet? Vielen dank für Ihre Hilfe!
Mitglied inaktiv
Es gibt zwar eine Mitteilungspflicht, jedoch wird es nicht sanktioniert, wenn die Mitteilung der Schwangerschaft erst später erfolgt. Im eigenen Interesse wäre jedoch eine frühestmögliche Mitteilung sinnvoll, weil im Grundschulalter gewisse Infektionsgefährdungen berücksichtigt werden müssen. Z.B. sind Ringelröteln bis zur 20. SSW relevant und ein fehlender Titer könnte bei einer Infektion das Leben des Ungeborenen gefährden. Auch bei Auftreten von Scharlach und anderen Krankheiten an der Einrichtung sollten Maßnahmen getroffen werden. Für den Schulleiter wäre es natürlich sehr sinnvoll wenn er zum frühestmöglichen Zeitpunkt von der Schwangerschaft wüßte, um langfristig planen zu können. Das Fehlgeburtsrisiko nimmt in den ersten Wochen rapide ab und ab der 12. SSW ist es unwahrscheinlich dass noch eine Fehlgeburt erfolgt.
Mitglied inaktiv
P.S. Eine Risikoschwangerschaft bedeutet nur, dass die Krankenkasse eine engmaschigere Überwachung bezahlt. Ein erhöhtes Fehlgeburtsrisiko muss damit nicht verbunden sein. Das wäre also noch kein Grund die Schwangerschaft zu verheimlichen. Letztlich musst du selber abwägen, ob du bis zur 18.SSW auf Mutterschutz verzichtest und Gefährdungen in Kauf nimmst, nur um dem Schulleiter nichts sagen zu müssen.
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