Stillbaby2019
SgF Bader, ich arbeite in einer kleinen Firma und möchte noch vor Ablauf des 1. Lebensjahr meines Kindes wieder Teilzeit arbeiten. Gerne möchte ich auch noch Stillen in dieser Zeit. Ich möchte die Arbeitszeiten gern organisieren. (öfter kurz oder selten länger) Stillpausen kann ich lt. MuSchG beantragen. Für das Gespräch mit meinem Chef (er ist verständnisvoll, aber auch Geschäftsmann) wäre ich gern informiert: Bekommt der mein Arbeitgeber eine Entschädigung/Ausgleich (vergleichbar mit U2- während der Mutterschutzfrist) für die von mir beantragte Stillzeit? Wenn nicht - hat dieser ja den doppelten "Schaden": ausgefallene Arbeitszeit und Lohnkosten Vielen Dank MfG Stillkind 2019
Hallo, Nein er bekommt hierfür keine Entschädigung. Liebe Grüße NB
desireekk
Soweit ich weiß gibt es dafür keinen Ausgleich. ABER: man BEANTRAGT Stillpausen nicht. man teilt nur mit dass man sie nimmt. Da muss man sich auch nicht rechtfertigen! ich habe damals 100 km von Zuhause weg gewohnt, "Stillpausen" nach dem MuSchG waren also nicht wirklich realistisch. Ich habe mich dann so mit meinem AG verabredet, dass ich die Stillpausen "ansammle" und ca. alle 10 Tage einen Tag Zuhause bleibe. Oft habe ich das dann sogar so gelegt, dass ich ein langes Wochenende (Fr-Mo) genommen habe um das Stillen wieder richtig anzukurbeln. Ich war allerdings Vollzeit arbeiten, also tgl. ca. 11 Std außer Haus. Abgepumpt habe ich einfach immer kurz zwischendurch, dafür hab ich keinen Stillpause genbraucht, das ging bei mir immer fix. Gruss D
Mitglied inaktiv
Was du da gemacht hast, kann man unter Mißbrauch laufen lassen. Eine Stillpause ist immer eine Arbeitsunterbrechung zum Zweck des Stillens, Stillpausen sind keine Arbeitszeitgutschrift oder Urlaubsschein in Stückchen. Wenn ihr diesen Deal gemacht habt, ohne dass die U2 dafür zahlen musste, ok, dann halt still und erzähl das so nicht weiter. Vom MuSchG war dein Deal auf keinen Fall gedeckt.
Mitglied inaktiv
Wenn der Arbeitgeber dir die Stillpausen gewähren muss, bekommt er diesen Ausfall von keiner Kasse erstattet. Ja, für den Arbeitgeber ist das ein Ausfall, da er dir trotzdem den Lohn in voller Höhe weiterzahlen muss.
desireekk
Da wurde nirgends U2 geltend gemacht, das weiß ich sicher. Das MuSchG sieht eben keine flexiblen Lösungen vor. Aber wenn Du es gerne anders formuliert hättest: Ich habe auf meine tgl. Stillpausen freiwillig verzichtet. Mein AG erlaubte mir ca. alle 2 Wochen 2 Arbeitstage nicht zur Arbeit zu erscheinen. Besser ;-) ? LG D
Mitglied inaktiv
Wenn dein AG dich großzügig beschenkt hat - was tut das hier zur Sache? Eine Stillpause ist eine Arbeitsunterbrechung zum Zweck des Stillens. Die Pause ist absolut zweckgebunden; wenn du sie nicht zum Stillen nutzt, ist sie verfallen. Es ist immer eine Unterbrechung zwischen zwei Arbeitszeiten. Sie kann weder am Anfang des Tages noch nach Ende des Arbeitstages beansprucht werden. Nur das ist vom MuSchG her gedeckt. Alles andere ist ein freiwilliges Geschenk vom AG an dich. Da du es im Kontext hier erzählt hast, willst du doch was damit sagen....
la-floe
@Uriah.Oberlehrer, nimm doch einfach mal den Stock aus dem Hintern. floe
Mitglied inaktiv
das schafft sie nicht. und jetzt mischt sie auch noch im pf mit *örks*
Mitglied inaktiv
Vielleicht Hormonsache :-)
Mitglied inaktiv
warum? ist sie schwanger oder cuv?
Mitglied inaktiv
Du hast PN
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